Schutzwälder

Angesichts der vorherrschenden Geländeverhältnisse und der Nutzungsdichte im Kantonsgebiet (Siedlungsraum, Verkehrswege) ist die Schutzfunktion des Waldes für das Wallis von grosser Bedeutung.

Nicht weniger als 87% der Wälder haben eine unentbehrliche Schutzwirkung, die es gegen die Naturgefahren aufrechtzuerhalten gilt. Ziel der forstwirtschaftlichen Eingriffe ist es, den Wald in einem Zustand zu bewahren, in welchem er seine Schutzfunktion optimal und lückenlos erfüllen kann.

Zur natürlichen Entwicklung des Waldes gehören jedoch auch Phasen des Zerfalls (Alterung, Zusammenbruch), mit denen sich die Gesellschaft nicht einfach abfinden darf. Durch die Sicherstellung eines kontinuierlichen Verjüngungsprozesses kann die Schutzfunktion des Waldes, ungeachtet möglicher Gefährdungen (durch Stürme usw.), gewährleistet werden.

Die Forstwirtschaft orientiert sich an den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung. Dabei gehen die Förster nach einer Methode (NaiS) vor, die es ihnen erlaubt, im Einzelfall abzuschätzen, ob eine Intervention erforderlich ist und von welcher Art und Intensität die Waldpflege sein soll.
Abgesehen von wirtschaftlichen Aspekten werden auch die ökologischen und sozialen Rahmenbedingungen in die Überlegungen miteinbezogen.