Verbot für Feuer im Freien

Alle Feuer mit offener Flamme oder jede Aktivität, die einen Brandausbruch verursachen kann, sind unabhängig von Ort und Anlass (Grillieren, 1.-August-Feuer etc.) absolut verboten.

Es gilt zu bedenken, dass das Anzünden eines Grills, auch bei nur kurzzeitig starker Rauchentwicklung, leicht einen Alarm und damit einen Grosseinsatz der Feuerwehr auslösen kann; aus diesem Grund darf auch bei den erlaubten Aktivitäten nur wenig Rauch entstehen.

Um die Regelung bei Feuerverbot durchzusetzen, deren Kontrolle zu erleichtern und den Einwohnern gegenüber Klarheit zu schaffen, gilt das Verbot einheitlich und für das gesamte Kantonsgebiet.

Auf dieser Seite präsentieren wir eine nicht abschliessende Liste mit Aktivitäten, die bei einem Verbot von Feuern im Freien erlaubt oder verboten sind.

Alle erlaubten Aktivitäten müssen unter der angemessenen Aufsicht einer erwachsenen Person und unter der Einhaltung situationsgerechter Sicherheitsmassnahmen stattfinden. Insbesondere müssen Löschmittel vorhanden sein (Wasserspritze, ein dem Feuertyp entsprechender Feuerlöscher etc.).