• DE
  • FR
Canton du valais
  • Startseite
  • Organisation
  • Kommunikation und Medien
  • Schalter
  • Organisation
  • Verwaltung
  • VRDMRU
  • Bauwesen
  • Bauen im Wallis
menu

Bauen im Wallis

 

Sie sind eine Privatperson und möchten im Wallis bauen? Dann finden Sie in diesem Bereich der Website alle Informationen und Verfahren, die für die korrekte Abwicklung Ihres Bauvorhabens erforderlich sind.

Die folgenden Bauvorhaben unterstehen der Baubewilligungspflicht:

  • die Erstellung, der Wiederaufbau, die Änderung sowie die Vergrösserung von Gebäuden, Gebäudeteilen und deren Anbauten;

  • der vollständige oder teilweise Abbruch bestehender Bauten und Anlagen;

  • Für  die anderen Bauten und Anlagen und deren Änderung konsultieren Sie bitte die Bauverordnung (Art. 16 bis 20).

Verteilung der Zuständigkeiten im Bauwesen

Wenn sich Ihr Bauvorhaben innerhalb der Bauzone befindet, erfolgt die Erteilung der Bewilligung durch den Gemeinderat der Standortgemeinde Ihres Projekts. Also müssen Sie Ihr Gesuchsdossier an die Gemeindeverwaltung der Standortgemeinde schicken.

Zuständigkeit des Gemeinderats für Projekte innerhalb der Bauzone

Wohnzonen
Kernzonen
Gewerbezonen
Industriezonen
Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen
Zonen zur Ausübung von Sport und Erholung innerhalb des Perimeters der Bauzonen oder direkt an diese angeschlossen, wenn sie eine Gesamtfläche von 3 ha nicht übersteigen

Wenn sich Ihr Projekt ausserhalb der Bauzone befindet, erfolgt die Erteilung der Bewilligung durch den Kanton, und zwar durch die Kantonale Baukommission (KBK). Also müssen Sie Ihr Gesuchsdossier an das Kantonale Bausekretariat und Baupolizei (KBS) schicken, welches für die KBK die Aufgaben in Zusammenhang mit Baubewilligungen erledigt.

Zuständigkeit der KBK für Projekte ausserhalb der Bauzone

Landwirtschaftszonen
Schutzzonen
Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzone, wie Weiler- und Erhaltungszonen
Gebiete mit traditioneller Streubauweise
Zonen mit als landschaftsprägend geschützten Bauten, wie Maiensässzonen
übrige Zonen zur Ausübung von Sport und Erholung
Zonen für Abbau und Deponien
Waldareale
übrige Nutzungszonen

Um sicherzustellen, dass Ihr Gesuch optimal abgewickelt werden kann, empfehlen wir Ihnen, sich unbedingt an eine Fachperson der Baubranche zu wenden und das GIS zu konsultieren, um in Erfahrung zu bringen, in welchem Zonentyp sich Ihr Projekt befindet.

Die KBK ist auch für Bauvorhaben zuständig, bei denen sich die Gemeinde in einem Interessenkonflikt befindet, insbesondere, weil sie Eigentümerin des Grundstücks ist oder durch ein anderes dingliches Recht am Bauvorhaben beteiligt ist.

Wie sich die KBK zusammensetzt, erfahren Sie hier.

Kontakt

Kantonales Bausekretariat und Baupolizei

Rue des Creusets 5
1950 Sitten

Zufahrtsplan

Tel. (deutsch) 027 606 37 81
Tel. (französisch) 027 606 37 80
Fax  

E-mail

Personenverzeichnis


  • Startseite
    • Juristische Unterstützung
    • Kantonales Bausekretariat und Baupolizei
      • Kantonale Baukommission
    • Häufig gestellte Fragen (FAQ)
  • Bauwesen
    • Bauen im Wallis
      • Innerhalb der Bauzone
        • Ich errichte eine Baute
        • Ich baue um
        • Ich ändere den Zweck meines Gebäudes
        • Ich breche mein Gebäude ab
        • Ich reiche ein Gesuch um Auskunft ein
        • Ich habe ein anderes Projekt
      • Ausserhalb der Bauzone
        • Ich errichte eine Baute
        • Ich baue um
        • Ich ändere den Zweck meines Gebäudes
        • Ich breche mein Gebäude ab
        • Ich reiche ein Gesuch um Auskunft ein
        • Ich habe ein anderes Projekt
    • Für Fachleute im Bauwesen
      • Kommunale Zuständigkeit
      • Kantonale Zuständigkeit
      • Projekt mit kommunaler Beteiligung
  • Abfrage Baudossier
  • Formulare und Dokumente
  • Rechtsgrundlagen
  • eConstruction
    • Programmorganisation
    • Praktische Fragen
    • Kurz-Infos
    • Benutzerportal
      • Voraussetzungen für die Benutzung der Plattform
      • Benutzung der Plattform
    • Von den Medien gesehen
    • Schulungssupport
    • Tutorials
  • Neuigkeiten
    • News
    • Newsletter
  • FAQ
  • Kantonale Strassenbauprojekte
  • Wege des Freizeitverkehrs
  • Juristische Sektion
    • Kauf/Tausch von öffentlichem Grund
    • Wasserbauprojekte und Bestimmung von Gewässerräumen
    • Gefahrenzonen
  • Kommunale Strassenbauprojekte
  • Kantonale Kommission für Strassensignalisation
    • Signalisation planen
    • Signalisation und Markierungen
      • Zulassung von Strassenschildern
    • Baustellensignalisation
    • Werbung am Strassenrand
    • Dokumente und Rechtsgrundlagen
    • Arbeitsweise und Kontakte der KKSS
    • Ausbildungen
  • Zweitwohnungsgesetz
  • Canton du valais
  • Arbeitsinstrumente

    • Personenverzeichnis
    • Geoportal
    • Gesetzgebung
    • Intranet
    • Gemeindeportal
  • Diverses

    • Stellenbörse
    • Login IAM
  • Informationen

    • Amtsblatt
    • vis-à-vis
    • Disclaimer
  • Soziale Netzwerke

  • Login
  • Onlineleistungen