Bauen im Wallis
Sie sind eine Privatperson und möchten im Wallis bauen? Dann finden Sie in diesem Bereich der Website alle Informationen und Verfahren, die für die korrekte Abwicklung Ihres Bauvorhabens erforderlich sind.
Die folgenden Bauvorhaben unterstehen der Baubewilligungspflicht:
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die Erstellung, der Wiederaufbau, die Änderung sowie die Vergrösserung von Gebäuden, Gebäudeteilen und deren Anbauten;
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der vollständige oder teilweise Abbruch bestehender Bauten und Anlagen;
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Für die anderen Bauten und Anlagen und deren Änderung konsultieren Sie bitte die Bauverordnung (Art. 16 bis 20).
Verteilung der Zuständigkeiten im Bauwesen
Wenn sich Ihr Bauvorhaben innerhalb der Bauzone befindet, erfolgt die Erteilung der Bewilligung durch den Gemeinderat der Standortgemeinde Ihres Projekts. Also müssen Sie Ihr Gesuchsdossier an die Gemeindeverwaltung der Standortgemeinde schicken.
Zuständigkeit des Gemeinderats für Projekte innerhalb der Bauzone
Wohnzonen |
Kernzonen |
Gewerbezonen |
Industriezonen |
Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen |
Zonen zur Ausübung von Sport und Erholung innerhalb des Perimeters der Bauzonen oder direkt an diese angeschlossen, wenn sie eine Gesamtfläche von 3 ha nicht übersteigen |
Wenn sich Ihr Projekt ausserhalb der Bauzone befindet, erfolgt die Erteilung der Bewilligung durch den Kanton, und zwar durch die Kantonale Baukommission (KBK). Also müssen Sie Ihr Gesuchsdossier an das Kantonale Bausekretariat und Baupolizei (KBS) schicken, welches für die KBK die Aufgaben in Zusammenhang mit Baubewilligungen erledigt.
Zuständigkeit der KBK für Projekte ausserhalb der Bauzone
Landwirtschaftszonen |
Schutzzonen |
Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzone, wie Weiler- und Erhaltungszonen |
Gebiete mit traditioneller Streubauweise |
Zonen mit als landschaftsprägend geschützten Bauten, wie Maiensässzonen |
übrige Zonen zur Ausübung von Sport und Erholung |
Zonen für Abbau und Deponien |
Waldareale |
übrige Nutzungszonen |
Um sicherzustellen, dass Ihr Gesuch optimal abgewickelt werden kann, empfehlen wir Ihnen, sich unbedingt an eine Fachperson der Baubranche zu wenden und das GIS zu konsultieren, um in Erfahrung zu bringen, in welchem Zonentyp sich Ihr Projekt befindet.
Die KBK ist auch für Bauvorhaben zuständig, bei denen sich die Gemeinde in einem Interessenkonflikt befindet, insbesondere, weil sie Eigentümerin des Grundstücks ist oder durch ein anderes dingliches Recht am Bauvorhaben beteiligt ist.
Wie sich die KBK zusammensetzt, erfahren Sie hier.
Kontakt
Kantonales Bausekretariat und Baupolizei
Rue des Creusets 5
1950 Sitten
Tel. (deutsch) | 027 606 37 81 |
Tel. (französisch) | 027 606 37 80 |
Fax |