Baustellensignalisation

Für die Baustellensignalisation gelten zahlreiche Auflagen (siehe Norm VSS 40886 und Richtlinie zur Baustellensignalisation). Um Sie bei der Formulierung Ihrer Anfragen zu unterstützen, bieten wir Ihnen untenstehend das SICHAN-Tool an. Als Baustellensignalisation betrachten wir alle Bau- und Wartungsarbeiten auf der öffentlichen Straße oder in deren unmittelbaren Umgebung. Alle Hindernisse, Ungleichheiten und Verengungen, auch vorübergehender Art, die mit einer Baustelle zusammenhängen, müssen der KKSS gemeldet und auf der Baustelle angezeigt werden.

Zuständige Behörden

Für die Erteilung einer Bewilligung von Baustellensignalisationen sind ausschliesslich die KKSS oder das Bundesamt für Strassen (ASTRA) zuständig. Das entsprechende Unternehmen darf ohne Genehmigung nicht mit der Arbeit beginnen.

Diese Zuständigkeit der KKSS erstreckt sich auf das gesamte Strassennetz des Kantons und der Gemeinden. Unternehmen haben die Möglichkeit, vor ihrem Antrag für die Anbringung einer Baustellensignalisation mit den KKSS-Inspektoren in Dialog zu treten. Indem sie von den Erfahrungen dieser profitieren, können Unternehmen von einer besseren Planung und einer zügigeren Ausführung profitieren.

Dringende Baustellen (...) sind sofort beim KKSS-Sekretariat und ausserhalb der Bürozeiten bei der Kantonspolizei unter 027/326 55 80 zu melden sowie anschliessend so rasch wie möglich auf der Internetplattform SICHAN einzutragen.

Anfrage einreichen

Klicken Sie auf die Schaltfläche SICHAN, um eine Anfrage einzureichen, oder auf die Registerkarte "Benutzerhandbuch", um dieses zu konsultieren.

SICHAN Benutzerhandbuch

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