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Signalisation und Markierungen

Signalisationen an für den Verkehr freigegebenen Strassen werden auf Antrag des Strasseninhabers genehmigt. Betrifft der Antrag den Bedarf von Privatpersonen, zum Beispiel für die Installation eines Spiegels, gibt die Gemeinde eine Vormeinung ab und reicht den Antrag bei der KKSS ein.

Inhalt der Dossiers

Es ist wichtig, dass Sie vollständige Unterlagen einreichen. Diese enthalten für wichtige Projekte untenstehende Dokumente, mindestens aber die Punkte 1, 3, 4 und 9 sowie je nach Notwendigkeit die Beilagen 8 und 10 (nicht erschöpfende Liste, abhängig vom jeweiligen Dossier):

  1. Antrag des Antragstellers; Begründung des Projekts
  2. Bericht für komplexe Projekte
  3. Lageplan im Massstab 1:25'000
  4. Detailplan im Massstab von 1:500
  5. Detailplan im Massstab 1:200 bei einem privaten Strassenabschnitt
  6. Katasterplan im Massstab 1:1000 bei einem grossen Projektgebiet
  7. Konstruktionsplan oder auch eine Fotomontage zum besseren Verständnis des Projekts
  8. Gutachten eines auf Mobilität spezialisierten Büros bei Projekten, die Ausnahmen von geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen beinhalten
  9. Fotodokumentation
  10. Genehmigung der Grundstückseigentümer (bei Interventionen auf einer oder mehreren Drittparzellen).

Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie über "Signalisation und Markierung" der Dienststelle für Mobilität.

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