Allgemeines
Was ist eConstruction?
- eConstruction ist eine 100% digitale kantonale Plattform, welche die Verfahren für Bewilligungen von Baugesuchen im Kanton Wallis beschleunigt und vereinfacht. Sie finden hier eine kurze Übersicht und Beschreibung der Plattform
Wie erstelle ich ein Baugesuch?
- Sie können ein Baugesuch vollständig digital über das Benutzerportal von eConstruction erstellen und einreichen.
Wie verfolge ich den Fortschritt meines Baugesuchs auf eConstruction?
- Melden Sie sich in Ihrem Konto bei eConstruction an und greifen Sie auf Ihr entsprechendes Dossier zu. Sie können den Fortschritt bei der zuständigen Behörde und in den kantonalen Diensten verfolgen.
Wie werden Entscheide für digital eingereichte Anträge kommuniziert?
- Für digital eingereichte Anträge erhalten die beteiligten Parteien automatisch eine elektronische Benachrichtigung, sobald Entscheide von der zuständigen Behörde unterzeichnet sind. (Art. 2d BauG)
Welche Verfahren werden auf der Plattform eConstruction behandelt?
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Die drei auf der Plattform verfügbaren Verfahren sind:
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Gesuch für Baubewilligung
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Gesuch um Auskunft
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Gesuch um Vorentscheid
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Bei Unsicherheiten bezüglich der Wahl des Verfahrens wenden Sie sich bitte vorab an die zuständige Behörde. Ein Wechsel des Verfahrens während der Erstellung oder Bearbeitung ist nicht möglich und es muss ein neuer Antrag eingereicht werden.
Wann wird die Plattform in allen Walliser Gemeinden nutzbar sein?
- Die Integration der letzten Gemeinden ist bis Ende 2025 geplant.
Wie werden Dokumente und Unterlagen verwaltet?
- Ihr Dossier wird digital eingereicht und ausschliesslich digital bearbeitet sowie archiviert.
Wie gewährleistet eConstruction die Sicherheit und Vertraulichkeit der Nutzerdaten?
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eConstruction verwendet ein fortschrittliches Verschlüsselungsprotokoll (HTTPS) für alle Interaktionen. Die Daten werden auf sicheren Servern in der Schweiz gespeichert, gemäss den schweizerischen Datenschutzgesetzen. Ein strenges Zugriffskontrollsystem stellt sicher, dass nur autorisierte Personen auf Informationen zugreifen können.
Zugang und Anmeldung
Wie greife ich auf die Plattform eConstruction zu?
- Die Seite "Benutzerportal" enthält alle notwendigen Informationen.
Wie erstelle ich ein eConstruction-Konto?
- Eine SwissID ist erforderlich, um sich auf der Plattform anzumelden. Falls Sie noch keine besitzen, müssen Sie eine erstellen. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Seite Benutzerportal.
Wie werden die Zugriffsrechte auf eConstruction verwaltet?
- Die Zugriffsrechte auf eConstruction werden automatisch entsprechend den Funktionen verwaltet, die jedem Benutzer auf der Plattform zugewiesen sind.
Wie erteile ich einer dritten Person eine Vollmacht, mich im Rahmen meines Baugesuchs zu vertreten?
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Hier ist das Verfahren: *
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Vollmachtsformular herunterladen, ausfüllen und ausdrucken.
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Das Formular und die Anhänge dem Vertreter übergeben.
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Der Vertreter reicht den Antrag auf der Plattform ein und fügt die Vollmacht bei.
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Die Vollmacht wird bei der formellen Prüfung des Dossiers durch die zuständige Behörde validiert.
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Ich habe einer dritten Person eine Vollmacht erteilt, mich im Rahmen meines Baugesuchs zu vertreten. Welche Rechte habe ich auf mein Dossier?
- Ihr Vertreter muss Ihnen Zugriff auf das Dossier gewähren, damit Sie es einsehen können, indem er Ihnen entsprechende Zugriffsrechte in der Rubrik "Zugriffsverwaltung Dossier" zuweist.
Öffentliche Auflage und Einsichtnahme / Einsprache:
Wie kann auf der Plattform ein Dossier eingesehen werden, welches auf dem Amtsblattportal veröffentlicht wurde?
- Mit der im Amtsblattportal veröffentlichten Referenznummer ist es auf eConstruction möglich, die öffentlich aufgelegten Dossiers jederzeit und von überall aus einzusehen. Dazu ist ein einfaches elektronisches Identifikationsmittel (eID) erforderlich.
- Gemäss Artikel 55 des kantonalen Baugesetzes (BauG; SGS/VS 705.1) werden Baugesuche während einer Frist von 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Während dieser Auflagefrist können Dritte das eingereichte Dossier einsehen.
- Die in diesem Rahmen zugänglich gemachten Informationen, Unterlagen, Pläne und Dokumente dienen ausschliesslich dazu, den betroffenen Personen zu ermöglichen zu prüfen, ob sie über die Parteistellung sowie ein schutzwürdiges Interesse im Sinne des BauG verfügen und ob sie ihre Rechte im Baubewilligungsverfahren geltend machen wollen.
- Die Einsichtnahme ist strikt auf diesen verfahrensrechtlichen Zweck beschränkt. Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung der Unterlagen und Informationen zu anderen Zwecken ist untersagt.
- Die Rechte des geistigen Eigentums, insbesondere die Urheberrechte an Plänen und technischen Unterlagen, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
- Bei missbräuchlicher oder rechtswidriger Verwendung bleiben die in der anwendbaren Gesetzgebung vorgesehenen Massnahmen und Sanktionen vorbehalten.
Wie kann ich Einsprache gegen ein Baugesuch erheben?
- Einsprachen können auf der Plattform eConstruction gemäss den Anforderungen des Artikels 47 des Baugesetzes eingereicht werden. Einsprachen müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein, wenn das digitale Format vom Einsprechenden gewählt wurde. Für Projekte, die vom Antragsteller im Papierformat eingereicht wurden, muss die Einsprache im Papierformat eingereicht werden.
Erläuterung des Verfahrens für die Erstellung und Einreichung einer Einsprache und wie die Mitteilungen erfolgen werden.
- Die Einsprachefrist beträgt 30 Tage und beginnt mit der Publikation im Amtsblatt.
- Bei Bauvorhaben, die vom Gesuchsteller auf der Plattform eingeleitet wurden, muss die Einsprache mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein, wenn das digitale Format die Einsprache gewählt wird. Wurde eine Wahl getroffen, erfolgen die Einsprache und alle mit ihr verbundenen Benachrichtigungen, Stellungnahmen und übrigen Mitteilungen, bis hin zur Archivierung des Dossiers, im gewählten Format. In Ausnahmefällen kann die Behörde auf begründetes Gesuch hin einer Änderung des Formats zustimmen.
- Bei gemeinsamen Einsprachen ist ein Vertreter zu bezeichnen. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt bei einer Verwendung des digitalen Formats als Vertreter, wer die Einsprache als erster validiert hat.
Ich habe keine SwissID oder keinen Zugang zum Internet. Wie kann ich ein öffentlich aufgelegtes Baugesuch in eConstruction einsehen?
- Wenden Sie sich an die zuständige Behörde, welche Ihnen das notwendige Material und den Zugang zur Verfügung stellt.

Un dossier de construction au format papier

