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Praktische Fragen

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Un dossier de construction au format papier

Übergang zu eConstruction

Müssen die Gemeinden die kantonale Applikation automatisch übernehmen?

  • Der Kanton schreibt die Benutzung der Applikation nicht vor, ausser für Dossiers, die über das KBS laufen müssen.

Für wann ist die Inbetriebnahme vorgesehen?

  • 2022.

Wird auch die Raumplanung in eConstruction integriert?

  • Nein, das Programm erstreckt sich nur auf den Prozess des Baurechts.

Wie werden die Dokumente verwaltet? Wird man alles in Papierform aufbewahren müssen?

  • Nein, die Dokumentenverwaltung ist im Programm eConstruction eingeplant.

Wie wird man mit den unbedeutenden Objekten umgehen?

  • Das wird von der Integrationsstufe der zuständigen Behörde abhängig sein.

Wieso wurden die Software-Entwickler der Gemeinden vom KBS nicht zu Beginn des Vorhabens kontaktiert?

  • Weil das KBS zuerst wissen will, für welche Integrationsstufe die Gemeinden sich entscheiden und wer ihre Informatikdienstleister sind; sobald diese Angaben einmal zusammengetragen sind, wird die Kontaktaufnahme erfolgen.

Kann die Ergonomie der Plattform personalisiert werden?

  • Nein, der Kanton Wallis hat eine bestehende technische Lösung erworben, die von anderen Kantonen bereits verwendet wird.

Wie weiss ich, ob ich mein Dossier in Papierform oder elektronisch einreichen soll?

  • Das Dossier wird auf eConstruction ab dem Datum einzureichen sein, ab dem die Gemeinde die Plattform benutzt, unabhängig von der Dossierzuständigkeit (Gemeinderat oder Kantonale Baukommission). Bis zu diesem Datum bleibt die Papierversion die gängige Form.

Welche Gemeinden benutzen schon eConstruction?

  • 5 Pilotgemeinden benutzen eConstruction seit dem 31.01.2022: Ausserberg, Termen, Lens, Martigny, Troistorrents.

Wie werden die Entscheide und die Aufforderungen für nachzureichende Unterlagen übermittelt?

  • Während der Pilotphase werden die Entscheide in Papierform zugestellt. Danach werden die Entscheide auf der Plattform eConstruction eröffnet. Es ist vorgesehen, die beteiligten Parteien mit einer elektronischen Benachrichtigung über den bereitstehenden Entscheid zu informieren.

Einsichtnahme

Wie kann ich in ein auf eConstruction öffentlich aufgelegtes Dossier Einsicht nehmen, wenn ich keine SwissID oder keinen Internetanschluss habe?

  • Wenden Sie sich dazu an die zuständige Behörde. Diese wird Ihnen das Material und die erforderlichen Zugangsrechte zur Verfügung stellen.

Ich möcht Einsicht in ein öffentlich aufgelegtes Dossier nehmen? Was muss ich jetzt machen?

  • Dank eConstruction wird man ein im Amtsblatt publiziertes Dossier direkt auf der Plattform einsehen können, jederzeit und von zuhause aus.

Öffentlich aufgelegte Dossiers erhalten eine Referenznummer, mit welcher sie auf der Plattform eingesehen werden können. Für die Einsichtnahme in öffentlich aufgelegte Dossiers ist ein einfaches oder erhöhtes elektronisches Identifikationsmittel (eID) erforderlich.

Unter folgendem Link können sie schnell und kostenlos ein SwissID-Konto einrichten, mit welchem Sie dann auf die Plattform zugreifen können, um ein Dossier einzusehen:  Home | SwissID

Die zuständige Behörde ist verpflichtet, die Einsichtnahme in die Dossiers in ihren Räumlichkeiten zu ermöglichen (Computer, Papierdossier etc.).

Verbindung und Zugang

Wie werden die Zugriffe auf die Plattform überwacht?

  • Die Zugriffsverwaltung wird automatisiert erfolgen, und der Zugang der Personen wird gemäss ihren jeweiligen Funktionen beschränkt sein.

Wie kann ich ein eConstruction-Konto erstellen, um auf eConstruction zugreifen zu können?

  • Um sich mit der Plattform verbinden zu können, braucht es eine SwissID. Wenn Sie noch keine haben, können sie einfach eine erstellen.

Wie werden die Zugriffsrechte auf eConstruction verwaltet?

  • Die Zugriffsrechte werden automatisch verwaltet, gemäss den Funktionen der Benutzer.

Wie kann ich wissen, ob ich schon eine SwissID habe?

  • Folgen Sie dazu einfach den Anweisungen auf der folgenden Seite der SwissID-Site : https://www.swissid.ch/de/recovery.html

Ich habe keine SwissID oder keinen Internetanschluss. Wie kann ich da ein Dossier einreichen?

  • Wenn der Gesuchsteller nicht in der Lage ist, eine Baueingabe auf der Plattform zu machen, auch nicht über einen Dritten (wie zum Beispiel den Planverfasser), dann kann er das Dossier der betreffenden Gemeinde einreichen, welche es dann elektronisch erfasst.

    In diesem Fall muss der Gesuchsteller eine Vollmacht auf die Person ausstellen, welche die Plattform benutzen wird.

Ich habe keine SwissID oder keinen Internetanschluss. Wie kann ich da ein Dossier auf eConstruction einsehen?

  • Unter folgendem Link können sie schnell und kostenlos ein SwissID-Konto einrichten, mit welchem Sie dann auf die Plattform zugreifen können, um ein Dossier einzusehen: Home | SwissID

    Sie können sich auch an die zuständige Behörde wenden, welche verpflichtet ist, die Einsichtnahme in die Dossiers in ihren Räumlichkeiten zu ermöglichen (Computer, Papierdossier etc.).

Wie kann ich einer Drittperson eine Vollmacht erteilen, damit sich diese um mein Baugesuch kümmert?

  • Hierzu befolgen Sie die folgenden Schritte:
     
    1. Das Formular [hier] herunterladen, ausfüllen und ausdrucken
    2. Das Formular unterzeichnen und an den/die Vertreter/in weiterleiten
    3. Der/Die Vertreter/in füllt den Antrag auf der Plattform aus und legt die Vollmacht bei
    4. Die Vollmacht wird von der zuständigen Stelle bei der formellen Prüfung des Dossiers validiert.

Ich habe einer Drittperson die Vollmacht erteilt, damit sie sich um mein Baugesuch kümmert. Welche Zugriffsrechte auf mein Dossier habe ich jetzt?

  • Ihr/e Vertreter/in wird an ihrer Stelle die Bearbeitungsrechte an ihrem Dossier haben. Sie werden es dennoch einsehen können, wenn sie den Zugriff dafür eingerichtet haben.

Ich habe eine Frage oder brauche Hilfe: an wen wende ich mich?

Geht es um Fragen oder Kommentare zu einem Dossier in kommunaler Zuständigkeit

  • Die für das Dossier zuständige Gemeinde wird Ihnen weiterhelfen können.

Geht es um Fragen oder Kommentare zu einem Dossier in kantonaler Zuständigkeit:

  • Für Dossiers, die in die kantonale Zuständigkeit fallen, steht Ihnen das Sekretariat des KBS zur Verfügung.
  • Für Dossiers, die in die Zuständigkeit der Gemeinden fallen, steht Ihnen die jeweilige Gemeinde zur Verfügung. 

Geht es um technische Fragen oder Kommentare zur Plattform eConstruction:

  • Das Core Team eConstruction steht Ihnen zur Verfügung unter der Adresse: eConstruction-INFO@admin.vs.ch

Kontakt

Haben Sie eine andere Frage? Dann kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail.

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