Übergang zu eConstruction

  • Der Kanton schreibt die Benutzung der Applikation nicht vor, ausser für Dossiers, die über das KBS laufen müssen.

  • 2024.

  • Nein, das Programm erstreckt sich nur auf den Prozess des Baurechts.

  • Nein, die Dokumentenverwaltung ist im Programm eConstruction eingeplant.

  • Das wird von der Integrationsstufe der zuständigen Behörde abhängig sein.

  • Weil das KBS zuerst wissen will, für welche Integrationsstufe die Gemeinden sich entscheiden und wer ihre Informatikdienstleister sind; sobald diese Angaben einmal zusammengetragen sind, wird die Kontaktaufnahme erfolgen.

  • Nein, der Kanton Wallis hat eine bestehende technische Lösung erworben, die von anderen Kantonen bereits verwendet wird.

  • Das Dossier wird auf eConstruction ab dem Datum einzureichen sein, ab dem die Gemeinde die Plattform benutzt, unabhängig von der Dossierzuständigkeit (Gemeinderat oder Kantonale Baukommission). Bis zu diesem Datum bleibt die Papierversion die gängige Form.

  • 5 Pilotgemeinden benutzen eConstruction seit dem 31.01.2022: Ausserberg, Termen, Lens, Martigny, Troistorrents.
  • Seit dem 13. März 2023 haben sich die Gemeinden Monthey, Naters, Nendaz und Val de Bagnes an die Pilotphase 1 angeschlossen.

  • Während der Pilotphase werden die Entscheide in Papierform zugestellt. Danach werden die Entscheide auf der Plattform eConstruction eröffnet. Es ist vorgesehen, die beteiligten Parteien mit einer elektronischen Benachrichtigung über den bereitstehenden Entscheid zu informieren.

Ich habe eine Frage oder brauche Hilfe: an wen wende ich mich?

Die für das Dossier zuständige Gemeinde wird Ihnen weiterhelfen können.

Für Dossiers, die in die kantonale Zuständigkeit fallen, steht Ihnen das Sekretariat des KBS zur Verfügung.

Das Core Team eConstruction steht Ihnen zur Verfügung unter der Adresse:

eConstruction-INFO@admin.vs.ch

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Un dossier de construction au format papier

Verbindung und Zugang

  • Die Zugriffsverwaltung wird automatisiert erfolgen, und der Zugang der Personen wird gemäss ihren jeweiligen Funktionen beschränkt sein.

  • Um sich mit der Plattform verbinden zu können, braucht es eine SwissID. Wenn Sie noch keine haben, können sie einfach eine erstellen.

  • Die Zugriffsrechte werden automatisch verwaltet, gemäss den Funktionen der Benutzer.

  • Wenn der Gesuchsteller nicht in der Lage ist, eine Baueingabe auf der Plattform zu machen, auch nicht über einen Dritten (wie zum Beispiel den Planverfasser), dann kann er das Dossier der betreffenden Gemeinde einreichen, welche es dann elektronisch erfasst.

    In diesem Fall muss der Gesuchsteller eine Vollmacht auf die Person ausstellen, welche die Plattform benutzen wird.

  • Unter folgendem Link können sie schnell und kostenlos ein SwissID-Konto einrichten, mit welchem Sie dann auf die Plattform zugreifen können, um ein Dossier einzusehen: Home | SwissID

    Sie können sich auch an die zuständige Behörde wenden, welche verpflichtet ist, die Einsichtnahme in die Dossiers in ihren Räumlichkeiten zu ermöglichen (Computer, Papierdossier etc.).

  • Hierzu befolgen Sie die folgenden Schritte:
     
    1. Das Formular [hier] herunterladen, ausfüllen und ausdrucken
    2. Das Formular unterzeichnen und an den/die Vertreter/in weiterleiten
    3. Der/Die Vertreter/in füllt den Antrag auf der Plattform aus und legt die Vollmacht bei
    4. Die Vollmacht wird von der zuständigen Stelle bei der formellen Prüfung des Dossiers validiert.

  • Ihr/e Vertreter/in wird an ihrer Stelle die Bearbeitungsrechte an ihrem Dossier haben. Sie werden es dennoch einsehen können, wenn sie den Zugriff dafür eingerichtet haben.

Einsichtnahme

  • Wenden Sie sich dazu an die zuständige Behörde. Diese wird Ihnen das Material und die erforderlichen Zugangsrechte zur Verfügung stellen.

  • Dank eConstruction wird man ein im Amtsblatt publiziertes Dossier direkt auf der Plattform einsehen können, jederzeit und von zuhause aus.

Öffentlich aufgelegte Dossiers erhalten eine Referenznummer, mit welcher sie auf der Plattform eingesehen werden können. Für die Einsichtnahme in öffentlich aufgelegte Dossiers ist ein einfaches oder erhöhtes elektronisches Identifikationsmittel (eID) erforderlich.

Unter folgendem Link können sie schnell und kostenlos ein SwissID-Konto einrichten, mit welchem Sie dann auf die Plattform zugreifen können, um ein Dossier einzusehen:  Home | SwissID

Die zuständige Behörde ist verpflichtet, die Einsichtnahme in die Dossiers in ihren Räumlichkeiten zu ermöglichen (Computer, Papierdossier etc.).

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