DAS PROGRAMM E-CONSTRUCTION
Hintergrund
Der Staat Wallis verfolgt eine E-Government-Strategie, mit der er erreichen will, dass ein grosser Teil seiner Verfahren digitalisiert und auf die Anliegen von Bürgern effizienter reagiert werden kann. Das Konzept eConstruction entspricht voll und ganz der vorgegebenen Marschrichtung.
Zielsetzung
Mit eConstruction soll die elektronische Verwaltung der Baugesuche innerhalb der Kantonsverwaltung möglich werden Dabei handelt es sich um ein Schlüsselelement der Informatikstrategie.
Auftraggeber und Zeitplan
Getragen wird das Programm eConstruction vom Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt durch dessen Kantonales Bausekretariat und Baupolizei (KBS). Das Projekt wurde 2019 auf Entscheid des Staatsrats eingeleitet.
Grundlagen
Die Projektkonzeption nahm mit einer breit angelegten Konsultation bei den Partnern im Bauwesen des Kantons ihren Anfang: den Gemeinden, den beteiligten kantonalen Dienststellen und den externen Akteuren, die Vormeinungen auf diesem Gebiet abzugeben haben.
Gemeinden
Als in erster Linie zuständige Behörden des Baurechts sind die Gemeinden privilegierte Partner in diesem Prozess. Folglich werden sie, was die Bearbeitung ihrer eigenen Baubewilligungsverfahren betrifft, an der Entwicklung der kantonalen Informatiklösung beteiligt.
Künftige Benutzer
Die elektronische Verwaltung von Baugesuchen ist für alle Akteure von Nutzen: die Bürgerinnen und Bürger können den Verfahrensstand ihres Bauvorhabens bei den beteiligten Stellen mitverfolgen, die Gemeinden und Dienststellen alle benötigten Informationen über eine alleinige Plattform beziehen.
Praktischer Ansatz
Sie haben vor, ein Baugesuch einzureichen, und möchten wissen, was sich mit eConstruction für Sie ändert?
► Ihr Gesuchdossier wird nur noch in digitaler Form bestehen (es sei denn, Ihre Gemeinde habe eConstruction noch nicht integriert).
► Mit einem personalisierten Zugangscode können Sie den Verfahrensstand in Echtzeit abrufen und die Kommentare der einzelnen Akteure einsehen.
► Sie werden die Möglichkeit haben, Einsprachen gegen Bauvorhaben online einzureichen. Papierdossiers wird es aber auch weiterhin geben, damit Personen ohne Internetzugang nicht benachteiligt werden.