Arbeitsweise und Kontakte der KKSS
Die KKSS trifft sich alle zwei Wochen am Donnerstagvormittag, um über die ihr vorgelegten Dokumente zu entscheiden. Entscheidungen werden kollegial getroffen.Der Staatsrat legt in einer Verordnung die Regeln fest, welche für die Organisation der Signalisation und Werbung in Strassennähe gelten. Die Befugnis, den Verkehr im Einzelfall zu regeln, beschränkt sich auf Verkehrsfragen der öffentlichen Strasse gemäss Schweizerischem Verkehrsgesetz (SVG) und nicht auf den Bau, die Instandhaltung und die Nutzung von Strassen.
Zusammensetzung KKSS
- Präsident : Alfred Squaratti, Bauingenieur
- Vizepräsident: Pierre-François Schmid, Bauingenieur
- Strassenstudien: Ein Vertreter der DFM
- Jurist: Ein Vertreter des VRDMRU
- Kantonspolizei
- Sekretär KKSS: Cédric Mayor
Der Kanton ist in drei Kreise aufgeteilt, insbesondere für den Bau und den Unterhalt der Kantonsstrassen. Die Verantwortlichkeiten für die Beschilderung und die Markierung sind bei allen kantonalen und kommunalen Strassennetzen gleich organisiert.
In welchem Kreis befinden Sie sich?
Kreis 1 deckt das Oberwallis, Kreis 2 das Mittelwallis und Kreis 3 das Unterwallis ab.
Sektionschef und Sekretär der Kantonalen Kommission für Strassensignalisation (SeKKSS)
Die Verwaltung der Kommission besteht aus einem Sekretär, administrativen Mitarbeitenden und Inspektoren. Sie ist dem Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt, beziehungsweise dessen Verwaltungs- und Rechtsdienst, unterstellt.
Sektionschef des SeKKSS et Sekretär der KKSS
Cédric Mayor, cedric.mayor@admin.vs.ch, 027 606 36 52
Inspektoren
- Kreis 1
Raphael Wirthner, raphael.wirthner@admin.vs.ch - Kreis 2
Stéphane Delaloye, stephane.delaloye@admin.vs.ch - Kreis 3
Joël Brélaz, joel.brelaz@admin.vs.ch
Administration
Anne-Christine Vuichoud, ccsr-kkss@admin.vs.ch, 027 606 36 50
Kontakt
Kantonale Kommission für Strassensignalisation (KKSS)
Av. Ritz 24
1950 Sitten
Tel.: 027 606 36 50
E-mail: ccsr-kkss@admin.vs.ch