Wege des Freizeitverkehrs (Wanderwege, Mountainike-Wege, Radwege, Winterwanderwege)
WEGE DES FREIZEITVERKEHRS
Planung der Wege des Freizeitverkehrs
Um die verschiedenen Arten des Freizeitverkehrs (Wandern, Mountainbiking, Radfahren, Winterwandern, usw.) besser untereinander und mit anderen räumlichen Interessen (Umwelt, Natur, Landschaft, usw.) zu koordinieren, trat am 1. Januar 2012 das neue kantonale Gesetz über die Wege des Freizeitverkehrs mit dem entsprechenden Ausführungsreglement in Kraft. Gemäss diesen neuen Bestimmungen ist die mit der Raumplanung beauftragte Dienststelle zuständig, in Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Dienststellen und den Gemeinden das generelle Konzept und die Planung für die Wege des Freizeitverkehrs zu erstellen. Die Planerstellung, die Anlage, die Kennzeichnung, der Unterhalt und der Erhalt der Wege und der dazugehörigen Bauwerke fällt dabei unter die Zuständigkeit der Gemeinden, mit Ausnahme der kantonalen Fahrradroute Oberwald – St-Gingolph.
Der Kanton kann den Gemeinden via die Dienststelle für Mobilität Beiträge für die Kosten in Zusammenhang mit der Planung, dem Bau, der Instandstellung, der Verbesserung und der Signalisation des Hauptwanderwegnetzes entrichten. Für die Umsetzung der Planungsaufgaben wurden entsprechende Dokumente erarbeitet.
Den Gemeinden steht es zudem offen, für Erhaltungsmassnahmen an Wegen, welche im Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) aufgeführt sind, beim Bund (ASTRA) eine Finanzhilfe zu beantragen.
Dokument
Grundlagendokumente
Präsentationen
Planlegenden
GIS-Daten (Geodatenstruktur)
Rechtsgrundlage
Kantonale Gesetzgebung Eidgenössische GesetzgebungBestellung von Daten
Kartografische Modelle und weitere Musterdokumente sind bei der Dienststelle für Raumentwicklung verfügbar.
Eine Muster-Geodatabase (gtb) und das INTERLIS-Modell können direkt bei der GIS-Fachstelle (CC Geo) bestellt werden.