Kantonale Raumentwicklungskonzept

 

Das Kantonale Raumentwicklungskonzept (KREK) ist Teil der strategischen Richtplanung des Kantons im Sinne von Artikel 6 RPG und bildet den übergeordneten strategischen Rahmen für die Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten im Kanton und für die Gesamtrevision des kantonalen Richtplans. 

Es zeigt den Gemeinden die mittel- und langfristigen Raumplanungsperspektiven des Kantons auf und gibt Impulse für die Entwicklung auf interkommunaler Ebene. In Ergänzung zum kantonalen Richtplan trägt das KREK damit zu einer koordinierten Raumentwicklung zwischen den verschiedenen institutionellen Ebenen und einer rationellen Bodennutzung bei. 

Das KREK lässt aber auch bewusst Handlungsspielraum offen für die weitere Konkretisierung der Raumentwicklung im Rahmen der kantonalen und interkommunalen Richtplanung, der kommunalen Zonennutzungsplanung und der Projekte.

Das KREK wurde durch eine Arbeitsgruppe erarbeitet, der unter anderem Vertreter der sozioökonomischen Regionen angehörten und die methodisch und technisch durch externe Experten unterstützt wurde. Anschliessend wurde der Entwurf mit den betroffenen kantonalen Dienststellen sowie den Gemeinden im Rahmen von Workshops diskutiert und zur öffentlichen Vernehmlassung unterbreitet. Das KREK wurde am 11. September 2014 durch den Grossen Rat beschlossen und ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten.