Kantonaler Richtplan

Die Gesamtrevision des kantonalen Richtplans (kRP), die 49 Koordinationsblätter umfasste, wurde vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. Mai 2019 genehmigt. Die Teilrevision des kRP, welche 12 Koordinationsblättern betrifft, wurde vom Grossen Rat in seiner Session vom 11. März 2026 verabschiedet. Sie wird demnächst dem Bund zur Genehmigung unterbreitet. Gemäss Art. 8 Abs. 2bis des kantonalen Raumplanungsgesetzes (kRPG) ist sie jedoch bereits heute für die kantonalen und kommunalen Behörden verbindlich.

Die Herausforderungen der Raumentwicklung

Der Kanton Wallis steht vor vielfältigen Herausforderungen in der Raumentwicklung. Die Entwicklung der urbanen und ländlichen Teilräume verläuft unterschiedlich dynamisch. Die demographische Entwicklung, die Veränderung der Lebensweise und der Klimawandel haben einen direkten Einfluss auf den Raum und erfordern Antworten und Neuausrichtungen der Raumplanung. Die Raumentwicklung ist daher eine grosse Herausforderung unserer Gesellschaft.

Was ist der kantonale Richtplan?

Der kantonale Richtplan ist ein Koordinationsinstrument für die verschiedenen raumwirksamen Tätigkeiten. Er besteht aus Karte und Text in Form von Koordinationsblättern, verteilt auf fünf Themenbereiche: Landwirtschaft, Wald, Landschaft und Natur (A), Tourismus und Freizeit (B), Siedlung (C), Mobilität und Transportinfrastruktur (D) sowie Versorgung und andere Infrastruktur (E). Die generelle Karte, welche die Vision des kantonalen Raumentwicklungskonzepts konkretisiert, und das geografische Informationssystem (GIS) wurden zusammen mit der kantonalen GIS-Fachstelle (CC GEO) erarbeitet.

Für die Bestellung von Geodaten ist das Gesuchformular unter https://www.vs.ch/web/egeo/commande-geodonnees auszufüllen und direkt an die Adresse sitvs@admin.vs.ch zu senden.

 

Struktur der kantonalen Richtplanung

Kantonales Raumentwicklungskonzept

Generelle Karte des kantonalen Richtplans

Querschnittsthemen

  • Querschnittsthemen (Politik für den ländlichen Raum; Interkantonale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit; Klimawandel)

Anhänge

Koordinationsblätter

A. Landwirtschaft, Wald, Landschaft und Natur

B. Tourismus und Freizeit

C. Siedlung

D. Mobilität und Transportinfrastruktur

E. Versorgung und andere Infrastruktur

* Koordinationsblatt vom Grossen Rat am 11. März 2026 verabschiedet. Gemäss Art. 8 Abs. 2bis kRPG erlangt dieses Koordinationsblatt somit Verbindlichkeit für die Kantons- und Gemeindebehörden.

 
Projekte im Zusammenhang mit den Koordinationsblättern