Kantonale Planungszonen Gemeinde Noble-Contrée
Die Gemeinderäte der ehemaligen Gemeinden Miège, Venthône und Veyars haben kommunalen Planungszonen im Sinne von Art. 27 des Raumplanungsgesetzes (RPG) und Art. 19 des Ausführungsgesetzes zum Raumplanungsgesetz (kRPG) zu bestimmen. Diese traten mit der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 8. November 2019 (für eine Dauer von 3 Jahren) in Kraft. Diese Planungszonen wurden anschliessend durch Beschluss der Urversammlung vom 13. Juni 2022 um weitere 3 Jahre verlängert (Veröffentlichung im Amtsblatt am 4. November 2022). Diese kommunalen Planungszonen werden am 4. November 2025 auslaufen. Die Gemeinde Noble-Contrée hat somit alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel (Art. 19 Abs. 2 LcAT) ausgeschöpft, um die Dauer der kommunalen Vorbehaltszonen zu verlängern. Da die Gesamtrevision der Nutzungsplanung noch nicht abgeschlossen ist, hat der Gemeinderat von Noble-Contrée den Staatsrat ersucht, kantonale Planungszonen zu erlassen (Art. 21 Abs. 3 kRPG).
Um diesem Antrag nachzukommen, beschloss der Staatsrat in seiner Sitzung vom 29.10.2025 kantonale Planungzonen auf dem Gebiet der Gemeinde Noble-Contrée für eine Dauer von vier Jahren zu erlassen. Die kantonalen Planungszonen treten am 04.11.2025 in Kraft, Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt.
Das Ziel der kantonalen Planungszonen ist es, innerhalb dieser Planungszonen die Anpassung des kommunalen Zonennutzungsplans und des Reglements zu ermöglichen, indem die korrekte Umsetzung der Vorgaben des revidierten RPG (Art. 8a und 15 RPG) gewährleistet und insbesondere die Zersiedelung vermieden werden. Innerhalb der Planungszonen darf nichts unternommen werden, was das Ziel der kantonalen Planungszonen zur Umsetzung der Anforderungen des RPG behindern oder gefährden könnte.
Interessierte Personen können das Dossier bei der Dienststelle für Raumentwicklung (DRE) nach Terminvereinbarung oder bei der Gemeindeverwaltung von Noble-Contrée während der offiziellen Öffnungszeiten des Gemeindebüros einsehen.
