Raumentwicklung

Kantonale Planungszonen Gemeinde Chalais

Die Gemeinde Chalais hat kommunalen Planungszonen im Sinne von Art. 27 des Raumplanungsgesetzes (RPG) und Art. 19 des Ausführungsgesetzes zum Raumplanungsgesetz (kRPG) auf einigen Bauzonen für die Wohnnutzung auf der Gemeinde bestimmt.

Der Erlass dieser Planungszonen, deren Dauer auf zwei Jahre festgelegt war, wurde durch die Veröffentlichungen im Amtsblatt (AB) vom 23. Januar 2018 und 19. Juni 2018 bekannt gemacht. Mit der Veröffentlichung im AB vom 31. Januar 2020 teilte der Gemeinderat die Aufhebung und Ersetzung der oben genannten ersten Veröffentlichung durch die Schaffung von Planungszonen mit einer Dauer von drei Jahren mit.

Diese Planungszonen wurden anschliessend durch Beschluss der Urversammlung vom 12. Dezember 2022 um weitere 3 Jahre verlängert (Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 4 am 27. Januar 2023). Diese kommunalen Planungszonen werden am 27. Januar 2026 auslaufen.

Die Gemeinde Chalais hat somit alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel (Art. 19 Abs. 2 kRPG) ausgeschöpft, um die Dauer der kommunalen Planungszonen zu verlängern.

Da die Gesamtrevision der Nutzungsplanung noch nicht abgeschlossen ist, hat der Gemeinderat von Chalais den Staatsrat ersucht, kantonale Planungszonen zu erlassen (Art. 21 Abs. 3 kRPG).

Um diesem Antrag nachzukommen, beschloss der Staatsrat in seiner Sitzung vom 10. Dezemeber 2025 kantonale Planungszonen auf dem Gebiet der Gemeinde Chalais für eine Dauer von zwei Jahren zu erlassen. Die kantonalen Planungszonen treten am 26. Januar 2026 in Kraft, Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt.

Das Ziel der kantonalen Planungszonen ist es, innerhalb dieser Planungszonen die Anpassung des kommunalen Zonennutzungsplans und des Reglements zu ermöglichen, indem die korrekte Umsetzung der Vorgaben des revidierten RPG (Art. 8a und 15 RPG) gewährleistet und insbesondere die Zersiedelung vermieden werden. Innerhalb der Planungszonen darf nichts unternommen werden, was das Ziel der kantonalen Planungszonen zur Umsetzung der Anforderungen des RPG behindern oder gefährden könnte.

Interessierte Personen können das Dossier bei der Dienststelle für Raumentwicklung (DRE) nach Terminvereinbarung oder bei der Gemeindeverwaltung von Chalais während der offiziellen Öffnungszeiten des Gemeindebüros einsehen.