Raumentwicklung

Kantonale Planungszonen Gemeinde Grône

Die Gemeinde Grône hat kommunalen Planungszonen im Sinne von Art. 27 des Raumplanungsgesetzes (RPG) und Art. 19 des Ausführungsgesetzes zum Raumplanungsgesetz (kRPG) auf Bauzonen für die Wohnnutzung auf dem oberen Plateau der Gemeinde bestimmt.

Der Erlass dieser Planungszonen, deren Dauer auf zwei Jahre festgelegt war, wurde durch die Veröffentlichung im Amtsblatt (AB) Nr. 51 vom 22. Dezember 2017 bekannt gemacht. Mit der Veröffentlichung im AB Nr. 50 vom 13. Dezember 2019 teilte der Gemeinderat die Aufhebung und Ersetzung der oben genannten ersten Veröffentlichung durch die Schaffung von Planungszonen mit einer Dauer von drei Jahren mit.

Diese Planungszonen wurden anschliessend durch Beschluss der Urversammlung vom 7. Dezember 2022 um weitere 3 Jahre verlängert (Veröffentlichung im Amtsblatt am 23. Dezember 2022). Diese kommunalen Planungszonen werden am 23. Dezember 2025 auslaufen.

Die Gemeinde Grône hat somit alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel (Art. 19 Abs. 2 kRPG) ausgeschöpft, um die Dauer der kommunalen Planungszonen zu verlängern.

Da die Gesamtrevision der Nutzungsplanung noch nicht abgeschlossen ist, hat der Gemeinderat von Grône den Staatsrat ersucht, kantonale Planungszonen zu erlassen (Art. 21 Abs. 3 kRPG).

Um diesem Antrag nachzukommen, beschloss der Staatsrat in seiner Sitzung vom 03.12.2025 kantonale Planungszonen auf dem Gebiet der Gemeinde Grône für eine Dauer von zwei Jahren zu erlassen. Die kantonalen Planungszonen treten am 18.12.2025 in Kraft, Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt.

Das Ziel der kantonalen Planungszonen ist es, innerhalb dieser Planungszonen die Anpassung des kommunalen Zonennutzungsplans und des Reglements zu ermöglichen, indem die korrekte Umsetzung der Vorgaben des revidierten RPG (Art. 8a und 15 RPG) gewährleistet und insbesondere die Zersiedelung vermieden werden. Innerhalb der Planungszonen darf nichts unternommen werden, was das Ziel der kantonalen Planungszonen zur Umsetzung der Anforderungen des RPG behindern oder gefährden könnte.

Interessierte Personen können das Dossier bei der Dienststelle für Raumentwicklung (DRE) nach Terminvereinbarung oder bei der Gemeindeverwaltung von Grône während der offiziellen Öffnungszeiten des Gemeindebüros einsehen.