Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) – Bestätigung für einen touristischen Ort beantragen

Gemäss dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG – Lex Koller) unterliegt der Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland bestimmten Beschränkungen und ist gegebenenfalls bewilligungspflichtig. Diese bundesrechtlichen Bestimmungen werden auf kantonaler Ebene insbesondere durch das Gesetz betreffend die Anwendung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (GABewG) sowie durch das Reglement über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (REwG) ergänzt.
Gemäss Art. 4 REwG ist die Dienststelle für Raumentwicklung (DRE) die zuständige Behörde, die bestimmt, ob sich ein Grundstück in einem touristischen Ort befindet, und die entsprechende Bestätigung erstellt.

Bestätigung beantragen

Um eine Bestätigung zu erhalten, reichen Sie Ihr Gesuch über das Portal der Dienstleistungen der Walliser Behörden online.vs.ch ein und übermitteln Sie alle für die Bearbeitung erforderlichen Angaben, insbesondere:

  • die betroffene Gemeinde;
  • die Parzellennummer(n);
  • die Koordinaten des Gesuchstellers.

Für die Ausstellung der Bestätigung durch die DRE ist kostenlos und es fallen keine Gebühren an.

Zusätzliche Informationen

Die Lage der Parzellen in touristischen Orten kann im Geoportal des Kantons Wallis eingesehen werden.
 

Kontakt und Informationen

Dienststelle für Raumentwicklung

Adresse
Avenue du Midi 18
CP 670
1951 Sion

@ E-Mail Adresse sdt-dre@admin.vs.ch