Unterstützung für die Rodung von Rebparzellen (2026-2027)
Im Rahmen der Änderung der Bundesverordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV) und insbesondere von deren Anhang 6 führt der Bund ein Programm zur Unterstützung der Rodung von Rebparzellen ein.
Die Änderungen besagter Verordnung treten rückwirkend auf den 1. Januar 2026 in Kraft. Das Programm ist auf zwei Jahre begrenzt, d. h. 2026 und 2027.
Hintergrund
Der Schweizer Weinbau befindet sich in einer Krise, die durch einen deutlichen Rückgang des nationalen Weinkonsums (-8 % im 2024) und einen noch stärkeren Rückgang des Konsums von Schweizer Wein (-16 %) gekennzeichnet ist. Der Marktanteil sank um 3,4 % und lag 2024 bei 35,5 %. Die Lagerbestände bleiben trotz einer wetterbedingt schwachen Weinlese hoch, was die Produzenten unter erheblichen wirtschaftlichen Druck setzt. Billigimporte und veränderte Konsumgewohnheiten verschärfen die Schwierigkeiten. Angesichts dieser Situation stellte das Parlament Finanzhilfen bereit und der Bundesrat führte gesetzliche Anpassungen ein, um die Grösse des Schweizer Weinbaugebiets zu redimensionieren und die Betriebe zu unterstützen. Die Einführung einer befristeten Rodungsunterstützung ist Teil dieser Strategie zur dringenden Anpassung des Produktionspotenzials, bis andere Massnahmen des Sektors, der Kantone und des Bundes, insbesondere im Bereich der Importe, Wirkung zeigen.
Hauptvoraussetzungen
- Mindestfläche: 2'500 m² pro Jahr (gerodete Gesamtfläche). Die Kumulierung mehrerer Parzellen oder Betriebseinheiten ist möglich.
- Die gerodeten Flächen dürfen zehn Jahre lang nicht mehr in der Weinproduktion sein.
- Die Rodungsbeihilfen sind auf 30 000 Franken pro Betrieb und Jahr begrenzt.
- Für Reben in der Bauzone gibt es keine Unterstützung.
- Für Bewirtschafter, die keine Eigentümer sind, Mietvertrag mit einer Restlaufzeit von mindestens 10 Jahren.
- Der Antragsteller, der nicht Eigentümer der betreffenden Rebflächen ist, muss einen Pachtvertrag mit einer Restlaufzeit von mindestens zehn Jahren besitzen.
Die Zuschusskriterien entsprechen dem üblichen Verfahren für Strukturverbesserungsprojekte. Der begünstigte Betrieb muss im Sinne der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung des Bundes (LBV) anerkannt sein und einen Arbeitsaufwand von mindestens einer Standardarbeitskraft (SAK), beziehungsweise von mindestens 0,6 SAK in den Bergzonen III und IV aufweisen.
Höhe der Unterstützung
Gemäss Anhang 6 der Strukturverbesserungsverordnung hängt die Unterstützung von der durchschnittlichen Hangneigung der Parzelle ab.
*Der Kantonsbeitrag entspricht dem Bundesgrundbeitrag. Der zusätzliche Bundesbeitrag wird nicht mitfinanziert.
**Gemäss Art. 83 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes (kLwG) beteiligt sich die Gemeinde in Höhe von 25 % des Kantonsanteils.
Die durchschnittliche Hangneigung der Parzelle ist für die Berechnung der Unterstützung ausschlaggebend. Die offiziellen Hangneigungsdaten werden vom Bund unter folgender Adresse zur Verfügung gestellt: Karte Rebflächen in Hanglage. Eine Parzelle kann über die Suchleiste gefunden werden. Dazu müssen die Parzellennummer und die Gemeinde angegeben werden.
Verfahren
Die Programmanmeldung erfolgt mithilfe des Gesuchsformulars, das unter «Dokumente» zum Herunterladen verfügbar ist. Das ausgefüllte Formular muss zusammen mit Anhang A per E-Mail gesendet werden an: elia.gabrieli@admin.vs.ch.
Abbildung 1: Elia Gabrieli
Für die unterstützte Parzelle werden während der vorgesehenen Frist keine Produktionsrechte zugeteilt. Sie kann jedoch bei den Direktzahlungen als Biodiversitätsförderflächen (BFF) angemeldet werden. Wird die Parzelle vor Ablauf der Frist neu bepflanzt und wieder in die Weinproduktion miteinbezogen, müssen die erhaltenen Unterstützungsgelder zeitanteilig zurückerstattet werden.
Für den Unterhalt der gerodeten Parzellen gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Informationen stehen auf der Internetseite « Biodiversität », im Dokument «Rodung und Aufwertung ehemaliger Rebbauflächen» und BFF-Beitragsrechner.
Kontakt
AdresseAmt für Rebbau und Wein
@ E-Mail Adresse sca-ovvin@admin.vs.chTelefon 027 606 76 40
Elia Gabrieli
@ E-Mail Adresse elia.gabrieli@admin.vs.chTelefon 027 606 79 09