Pflanzenschutzmitteilung Nr. 31
Die im Rahmen der Gebietsüberwachung durchgeführten Sichtkontrollen in den von der Goldgelben Vergilbung freien Rebbergen sowie die kollektiven Sichtkontrollen in den für die Goldgelbe Vergilbung geregelten Gemeinden sind immer noch im Gange. Das Laub der markierten Rebstöcke bitte nicht zurückschneiden.