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Rechtliche Dokumente

Die Walliser Landwirtschaft ist atypisch für die Schweiz : Der Wein- und der Obstbau bilden einen bedeutenden Teil, der Anteil der in Teilzeit bewirtschafteten Betriebe ist gross und die Produktionskosten sind hoch (schwierige Produktionsbedingungen).

Am 8. Februar 2007 wurde das Landwirtschaftsgesetz (kLwG) durch den Grossen Rat angenommen. Das Gesetz über die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes basiert auf 3 Hauptgrundsätzen :

  • eine kohärente Entwicklung des ganzen ländlichen Raums,
  • die gesamte (wirtschaftliche, ökologische, organisatorische) Wettbewerbsfähigkeit der Walliser Landwirtschaft,
  • flexible Unterstützungsmassnahmen.

Massnahmenkatalog der Walliser Landwirtschaftspolitik  (Stand am 01.04.2019)

Reglement zur Festlegung des Tarifs der kantonalen Leistungen in Sachen Landwirtschaft (RTLSL)

Reglement betreffend Kosten und Entschädigung im Bereich landwirtschaftlicher Gutsbetriebe

Der Bundesrat ändert die eidgenössische Landwirtschaftsgesetzgebung regelmäßig durch jährliche Verordnungspakete.

Alle nützlichen Informationen zu diesen Verordnungspaketen finden Sie unter www.blw.admin.ch - Agrarpakete aktuell