Pflanzung und Umveredelung robuster Apfelsorten

Seit dem 1. November 2023 werden Finanzhilfen für die Pflanzung und Umveredelung von robusten Apfelsorten gemäss Kreisschreiben 2023/03 des BLW und der Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV, SR 913.1) gewährt.

Die Pflanzung oder Umveredelung der Bäume darf erst erfolgen, wenn die Entscheide über die Gewährung der Finanzhilfen des Bundes und der Kantone vorliegen. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung werden keine Finanzhilfen gewährt (Art. 57 Strukturverbesserungsverordnung).

Für die Einreichung der Gesuche gelten folgende Fristen:

- der 31. Dezember für eine Pflanzung im Frühjahr
  für eine Pflanzung im Herbst mit einem Antrag auf einen Investitionskredit
- der 15. Juni für eine Pflanzung im Herbst
  für eine Pflanzung im Frühjahr mit einem Antrag auf einen Investitionskredit

Mit dieser Beihilfe sollen Obstbauern dazu angeregt werden, mehr krankheitsresistente Sorten anzubauen, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu verringern.

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Amt für Obst- und Gemüsebau

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