Pflanzung und Umveredelung robuster Apfelsorten
Seit dem 1. November 2023 werden Finanzhilfen für die Pflanzung und Umveredelung von robusten Apfelsorten gemäss Kreisschreiben 2023/03 des BLW und der Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV, SR 913.1) gewährt.
Die Pflanzung oder Umveredelung der Bäume darf erst erfolgen, wenn die Entscheide über die Gewährung der Finanzhilfen des Bundes und der Kantone vorliegen. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung werden keine Finanzhilfen gewährt (Art. 57 Strukturverbesserungsverordnung).
Für die Einreichung der Gesuche gelten folgende Fristen:
| - der 31. Dezember | für eine Pflanzung im Frühjahr |
| für eine Pflanzung im Herbst mit einem Antrag auf einen Investitionskredit | |
| - der 15. Juni | für eine Pflanzung im Herbst |
| für eine Pflanzung im Frühjahr mit einem Antrag auf einen Investitionskredit |
Mit dieser Beihilfe sollen Obstbauern dazu angeregt werden, mehr krankheitsresistente Sorten anzubauen, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu verringern.
- Circulaire 2025/02 de l’OFAG (nur auf Französisch)
- Liste des variétés robustes de pommes soutenues par le canton du Valais (nur auf Französisch)
- Formulaire de demande (nur auf Französisch)
Contact
AdresseAmt für Obst- und Gemüsebau
Telefon 027 606 76 20@ E-Mail Adresse sca-oca@admin.vs.ch