Pflanzenschutzmitteilung Nr. 01
Für den Kauf von Pflanzenschutzmitteln (PSM) für die berufliche Verwendung in der Landwirtschaft ist eine Fachbewilligung erforderlich. Ab Januar 2027 ist der Kauf von PSM für gewerbliche Zwecke nur noch gegen Vorlage einer gültigen digitalen Fachbewilligung möglich.
Personen, die im Besitz einer bisherigen Fachbewilligung oder eines anerkannten Diploms sind, müssen diese zwischen dem 3. Januar und dem 30. Juni 2026 online umtauschen.
