Benutzung der Plattform
Die Plattform ermöglicht:
- Das Einreichen eines Gesuchs für eine Baubewilligung
- Das Einreichen eines Gesuchs um Auskunft
- Das Einreichen eines Gesuchs um Vorentscheid
- Die Einsichtnahme in ein Dossier, das derzeit im Amtsblatt veröffentlicht wird
- Das Einreichen einer Einsprache.
Einsichtnahme in ein im Amtsblatt publiziertes Dossier
Dank eConstruction ist ein im Amtsblatt publiziertes Dossier direkt auf der Plattform jederzeit und von Zuhause aus einsehbar.
Öffentlich aufgelegte Dossiers erhalten eine Referenznummer, mit welcher sie auf der Plattform eingesehen werden können. Für die Einsichtnahme in öffentlich aufgelegte Dossiers ist ein einfaches elektronisches Identifikationsmittel (eID) erforderlich.
Unter folgendem Link können sie schnell und kostenlos ein SwissID-Konto einrichten, mit welchem Sie dann auf die Plattform zugreifen können, um ein Dossier einzusehen: Home | SwissID
Die zuständige Behörde ist verpflichtet, die Einsichtnahme in die Dossiers in ihren Räumlichkeiten zu ermöglichen (Computer, Papierdossier etc.).
Einsprache gegen ein Baugesuch einreichen
Einsprachen können auf der digitalen kantonalen Plattform eConstruction gemäss den in Artikel 47 des Baugesetzes erwähnten Anforderungen eingereicht werden.
Die Einsprachen müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein, wenn das digitale Format von der Einsprechenden gewählt wird.
Bei Projekten, die vom Gesuchsteller im Papierformat eingestellt wurden, ist die Einsprache zwingend im Papierformat einzureichen

