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Benutzung der Plattform

Einsichtnahme in ein im Amtsblatt publiziertes Dossier

Dank eConstruction wird man ein im Amtsblatt publiziertes Dossier künftig direkt auf der Plattform einsehen können, jederzeit und von zuhause aus.

Öffentlich aufgelegte Dossiers erhalten eine Referenznummer, mit welcher sie auf der Plattform eingesehen werden können. Für die Einsichtnahme in öffentlich aufgelegte Dossiers ist ein einfaches oder eine erhöhtes elektronisches Identifikationsmittel (eID) erforderlich.

Unter folgendem Link können sie schnell und kostenlos ein SwissID-Konto einrichten, mit welchem Sie dann auf die Plattform zugreifen können, um ein Dossier einzusehen: Home | SwissID

Die zuständige Behörde ist verpflichtet, die Einsichtnahme in die Dossiers in ihren Räumlichkeiten zu ermöglichen (Computer, Papierdossier etc.).

Einsprache gegen ein Baugesuch einreichen

In den Pilotphasen der Plattform und bis zur Einführung der technischen Lösung müssen Einsprachen der zuständigen Behörde per Post zugestellt werden. Nach Einführung der technischen Lösung wird die Publikation im Amtsblatt erfolgen, und die Einsprachen werden rechtskonform auf der Plattform eingegeben werden können.

 

Erstellung eines Baugesuchs

Für die Erstellung eines Baugesuchs auf eConstruction muss eine für das Wallis verifizierte elektronische Identität, "VsID" genannt, verwendet werden.

> In kantonaler Zuständigkeit (Art. 2 Abs 2 & 3 BauG)

Alle Baugesuche aus den an der Pilotphase 1 beteiligten Gemeinden, für welche die Kantonale Baukommission (KBK) zuständig ist, müssen auf der Plattform eConstruction eingereicht werden.

Wenn der Gesuchsteller nicht in der Lage ist, eine Baueingabe auf der Plattform zu machen, auch nicht über einen Dritten, wie zum Beispiel einen gegebenenfalls vorhandenen Planverfasser, dann kann er das Dossier der betreffenden Gemeinde in Papierform einreichen, welches es dann elektronisch erfasst. 

In diesem Fall muss der Gesuchsteller der Person, welche die Plattform eConstruction benutzt, eine Vollmacht ausstellen.

> In kommunaler Zuständigkeit (Art. 2 Abs. 1 BauG)

Alle Baugesuche aus den an der Pilotphase 1 beteiligten Gemeinden, für welche die Kantonale Baukommission (KBK) zuständig ist, müssen auf der Plattform eConstruction eingereicht werden.

Die implementierten Gemeinden, die sich für dieses Szenario entschieden haben, sind: Ausserberg, Termen, Lens, Martigny, Troistorrents, Monthey, Naters, Nendaz und Val de Bagnes.

Wenn der Gesuchsteller nicht in der Lage ist, eine Baueingabe auf der Plattform zu machen, auch nicht über einen Dritten, wie zum Beispiel einen gegebenenfalls vorhandenen Planverfasser, dann kann er das Dossier der betreffenden Gemeinde in Papierform einreichen, welches es dann elektronisch erfasst. 

In diesem Fall muss der Gesuchsteller der Person, welche die Plattform eConstruction benutzt, eine Vollmacht ausstellen.

 

 

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