Voraussetzungen für die Benutzung der Plattform

Auf dieser Seite werden die technischen und rechtlichen Voraussetzungen beschrieben, die erfüllt sein müssen, um Zugriff auf die Plattform eConstruction zu erhalten.

Mit Implementierung der Pilotgemeinden ab 2022 beginnt im Wallis nämlich die Digitalisierung des Baugesuchsverfahrens. Dieser neue Prozess wird von den Benutzern eine Anpassung verlangen.

Da das Verfahren digital wird, wird der Benutzer in der Lage sein müssen, die Plattform mit Hilfe digitaler Mittel zu benutzen.

Allerdings können sich der oder die Gesuchsteller auf der Plattform von Dritten vertreten lassen. In diesem Fall muss der Gesuchsteller der Person, die ihn vertreten soll, eine Vollmacht ausstellen. Diese finden Sie hier.

Das Reglement das hier eingesehen und/oder heruntergeladen werden kann, ist rechtsgültig. Wir bitten Sie, es vor der Plattformbenutzung zur Kenntnis zu nehmen.

Auch alle übrigen geltenden Rechtsgrundlagen finden Sie hier.

Geräte

Die Plattform eConstruction läuft nur auf Desktop-Computern.

Internetanschluss

Als Website ist die Plattform nur mit einem Internetanschluss zugänglich.

Applikationen / Programme

Browser

Das Funktionieren der Plattform ist mit den neuesten Versionen der folgenden Webbrowsern gewährleistet: Microsoft Edge, Safari, Mozilla Firefox, Chrome.

Mit Internet Explorer ist das Funktionieren hingegen nicht gewährleistet. Wenn Sie es sich gewohnt sind, den Internet Explorer zu arbeiten, müssen Sie sich die neuste Version von Microsoft Edge herunterladen. Dieser Browser hat der Nachfolger des Internet Explorers.

Für die Dossieransicht

Für das Lesen der von eConstruction erstellten PDFs wird ein PDF-Reader des Typs Adobe Reader oder Foxit Software empfohlen.

 

PDF-Reader | Adobe Acrobat Reader  

Gratis Download PDF-Reader & PDF Viewer | Foxit Software

Die Plattform erstellt auch docx- und xlsx-Dateien. Damit man diese ansehen oder bearbeiten kann, muss man sich eine Applikation beschaffen, die diese Dokumentformate lesen kann.

Für die Dossierangabe

Für die Eingabe auf der Plattform ist es ebenfalls erforderlich, PDFs/A zu erstellen. Dazu können Sie diese Programme über die folgenden Links gratis herunterladen: PDF24

Elektronisches Identifikationsmittel (eID)

Für den Zugang zur Plattform ist die Erstellung eines elektronischen Identifikationsmittels (eID) erforderlich.

 

Je nach Verwendungszweck der Plattform sind zwei verschiedene Identifizierungsniveaus möglich:

die einfache eID für die Einsichtnahme in ein Dossier während der öffentlichen Auflage;

die erhöhte eID für alle anderen Aktionen auf der Plattform, namentlich für die Eingabe und Verwaltung der Dossiers, für deren Validierung und für die Einsichtnahme nach Ablauf der öffentlichen Auflage. Die erhhöhte eID erlaubt auch den Zugriff auf ein Dossier zur Einsichtnahme während der öffentlichen Auflage; Die Defaultrolle mit einer erhöhten eID ist jene der «Dossierbearbeitung». 

Um eine einfache eID zu erstellen, können Sie die folgende Website aufsuchen und da Ihr SwissID-Konto einrichten: Home | SwissID

Die Liste der auf der Plattform zugelassenen eID wird auf der Website des Staates Wallis publiziert.

Wenn Sie eine erhöhte eID haben möchten, um Dossiers zu erstellen, müssen Sie ihre einfache eID authentifizieren.

 

Vom Identifizierungsprozess ausgenommen sind Angestellte des Staates Wallis, welche bereits einen beruflichen Account der kantonalen Dienststelle für Informatik haben.

 

Für die Eingabe eines elektronischen Baugesuchs bedarf es der Validierung auf der Plattform durch den oder die Vertreter, den oder die Grundeigentümer (falls nicht mit dem Gesuchsteller identisch) und gegebenenfalls durch den Planverfasser, wie in Art. 25 der Bauverordnung (BauV)festgelegt.

Bei seinem ersten Login muss sich der Benutzer mittels einer eID, die er zuvor bezogen hat, identifizieren, damit er sein Benutzerkonto erstellen und seine elektronische Kennung erhalten kann. Die Liste der auf der Plattform zugelassenen eID wird auf der Website des Staates Wallis publiziert.

Die verifizierte eID gewährleistet die Identifikation von Personen, die Dokumente mit Beweiswert auf der Plattform eingeben, daher empfiehlt es sich, eine verifizierte eID zu haben.

Die Benutzer können mittels Eingabe einer ordnungsgemäss verfassten Vollmacht einen Vertreter auf der Plattform bezeichnen.

Der Benutzer nimmt das für die Plattform gültige Reglement zur Kenntnis und gibt sein Einverständnis ab, dass ihm Entscheide auf der Plattform eröffnet werden.