Für die Versicherten
VERSICHERUNGSPFLICHT
Gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) muss sich jede in der Schweiz wohnhafte Person für die Pflege im Falle einer Krankheit versichern oder sich von seinem gesetzlichen Vertreter innerhalb von drei Monaten nach Niederlassung oder Geburt in der Schweiz versichern lassen.
Im Kanton Wallis sind die Gemeinden verpflichtet, zu kontrollieren, dass ihre Gemeindemitglieder eine obligatorische Krankenversicherung abgeschlossen haben. Wenn man sich bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde anmeldet oder im Falle einer Geburt, muss jede Person den Beweis durch eine Bescheinigung erbringen, dass er bei einer im Sinne des KVG anerkannten Krankenversicherung Mitglied ist.
Gemäss der Verordnung über die obligatorische Krankenversicherung (KVV) müssen sich Personen, die im Sinne des Zivilgesetzbuches keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, aber in der Schweiz einer Tätigkeit nachgehen und/oder sich gewöhnlich hier aufhalten, auch obligatorisch versichern lassen. Je nach Aufenthaltsbewilligung und Nationalität kann der Beitritt zu einer Schweizer Krankenversicherung obligatorisch, fakultativ unter bestimmten Bedingungen sein oder ausgeschlossen werden. Nachfolgend finden Sie Erklärungen für die verschiedenen Möglichkeiten.
Sie finden hier die Richtlinien zur Versicherungspflicht sowie die auszufüllenden Formulare.
KONTAKT
Dienststelle für Gesundheitswesen
1950 Sitten
DOKUMENTE
Richtlinie über Krankenversicherung
- Bilaterale Verträge - Obligatorische Krankenversicherung (Download)
- Anhang 5 - Formular zur Kontrolle der Äquivalenz - 2017 (Download)
- Anhang 5 - Formular zur Kontrolle der Äquivalenz - 2017 (English) (Download)
Befreiungsformulare
- Anhang 1 - Formular Bewilligung L (IT-AT-DE) (Download)
- Anhang 2 - Formular Grenzgängern mit Ausweis G (IT-AT-DE) (Download)
- Anhang 3 - Formular Familienmitglieder ohne Erwebstätigkeit eines Arbeiters (Download)
- Anhang 4 - Formular französische Staatsangehörige (Download)
Informationen
- Anhang 6 - Überblick über die internationalen Sozialversicherungsabkommen der Schweiz (Download)
- Anhang 7 - Informationen für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Krankenversicherung in EU- oder EFTA- Länder (Download)
- Anhang 8 - Informationen für Personen vorübergehend in der Schweiz und mit Krankenversicherunge In EU- oder EFTA- Länder (Download)
- Anhang 9 - Übersicht Zuordnung und Optionsrecht (Download)
KRANKENVERSICHERUNGS-PRÄMIEN
Krankenversicherungsprämien
Deutliche Erhöhung der durchschnittlichen Prämie im Wallis
Wie in allen Schweizer Kantonen werden die Krankenversicherungsprämien deutlich steigen. Im Wallis wird die durchschnittliche Prämie für Erwachsene um 31 Franken pro Monat (+8.7%) auf 395 Franken steigen.
Durchschnittliche Prämie |
In Franken |
Differenz |
Differenz |
Erwachsene |
CHF 395.- |
CHF +31.- |
+8.7 % |
Junge Erwachsene (19-25 Jahre) |
CHF 285.- |
CHF +21.- |
+8.3 % |
Kinder (0-18 Jahre) |
CHF 101.- |
CHF 8.- |
+7.8 % |
In den nachfolgenden Dokumenten können Sie die verschiedenen Krankenversicherungsprämien im Kanton Wallis vergleichen. Sie finden auch Vorlagen für ein Schreiben zur Beantragung der Mitgliedschaft eines neuen Krankenversicherers und für ein Schreiben zur Kündigung eines Krankenversicherers.
KONTAKT
Dienststelle für Gesundheitswesen
1950 Sitten
DOKUMENTE
Prämien 2024
- Prämien 2024 (Download)
- Medienmitteilung - Prämien 2024 (Download)
- Präsentation Prämien 2024 (Download)
Krankenkassenversicherung ändern
INDIVIDUELLE PRÄMIENVERBILLIGUNG
Um sicherzustellen, dass die gesamte Bevölkerung die Krankenkassenprämien bezahlen kann, richten der Bund und die Kantone staatliche Prämienverbilligungsbeiträge aus. Personen, welche in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, müssen nur einen reduzierten Prämienbetrag leisten.
Sie finden noch folgend die Richtlinien betreffend die individuelle Prämienverbilligung sowie die Einkommenstabelle.
Die Ausgleichskasse des Kantons Wallis ist beauftragt, die Beträge gemäss den Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes vom 18. März 1994 und des Walliser Gesetzes über die Krankenversicherung vom 22. Juni 1995 auszurichten.
KONTAKT
AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS WALLIS
1950 Sitten
DOKUMENTE
Individuelle Prämienverbilligung 2024
SPITALTARIFE
Spitaltarife KVG Kanton Wallis
Gemäss dem Gesetz über die Krankenversicherung (KVG) schliessen die Spitäler und Kliniken mit den Krankenversicherer Tarifverträge ab (Art. 46 KVG). Im Kanton Wallis werden diese Verträge vom Staatsrat genehmigt. Die seit 2012 gültigen Tarife können in den untenstehenden Dokumenten eingesehen werden.
Referenztarife für ausserkantonale Hospitalisierungen
Seit Einführung der freien Spitalwahl am 1. Januar 2012 muss sich der Kanton finanziell an Hospitalisierungen von Walliser Patienten in Spitälern und Kliniken, die auf der Spitalliste des Standortkantons aufgeführt sind, beteiligen.
Diese Beteiligung ist jedoch auf die Höhe der Kosten, die für dieselbe Behandlung im Wohnkanton anfallen würden, begrenzt, sofern keine medizinische Notwendigkeit – Notfalle, Leistung wird im Wohnkanton nicht angeboten – besteht.
Die Referenztarife werden auf Grundlage der Spitaltarife KVG von Spitälern und Kliniken im Wallis berechnet und können untenstehend eingesehen werden.
DOKUMENTE
Spitaltarife KVG der Walliser Spitäler und Kliniken
- Spitaltarife 2024 (Download)
- Spitaltarife 2023 (Download)
- Spitaltarife 2022 (Download)
- Spitaltarife 2021 (Download)
- Spitaltarife 2020 (Download)
- Spitaltarife 2019 (Download)
- Spitaltarife 2018 (Download)
- Spitaltarife 2017 (Download)
- Spitaltarife 2016 (Download)
- Spitaltarife 2015 (Download)
- Spitaltarife 2014 (Download)
Referenztarife für ausserkantonale Hospitalisierungen
- Referenztarif 2024 (Download)
- Referenztarif 2023 (Download)
- Referenztarif 2022 (Download)
- Referenztarif 2021 (Download)
- Referenztarif 2020 (Download)
- Referenztarif 2019 (Download)
- Referenztarif 2018 Akutsomatik (Download)
- Referenztarif 2018 Rehabilitation und Psychiatrie (Download)
- Referenztarif 2017 (Download)
- Referenztarif 2016 (Download)
- Referenztarif 2015 Akutsomatik (Download)
- Referenztarif 2015 Reha Psy Palliativpflege (Download)
- Referenztarif 2014 (Download)