HERZSTILLSTAND

Bei einem Herzstillstand zählt jede Minute. Es muss alles daran gesetzt werden, in rascher Abfolge die Herzmassage, die erste Versorgung mit einem automatischen externen Defibrillator (AED) und anschliessend die medizinische Versorgung zu gewährleisten. 

Um die Überlebensrate nach einem Herzstillstand zu verbessern, wird ein Geolokalisierungssystem eingesetzt. Diese technische Lösung erlaubt es, die Public Responder zu vernetzen wie auch diejenigen Personen, die sich in Patientennähe befinden, aufzubieten. Für die ausreichende geografische Abdeckung des Kantonsgebiets werden weitere Freiwillige ausgebildet. Das Konzept sieht ebenfalls die Anschaffung von zusätzlichen AED‘s vor.

 

SCHUTZ VOR HITZEWELLEN

Dieses Dokument zeigt die Massnahmen des Kantons Wallis bei einer Hitzewelle auf, macht auf die Konsequenzen für bestimmte Risikogruppen bei extremer Hitze aufmerksam und erinnert an die Grundregeln während einer Hitzeperiode:

  • Sich ausruhen (zu Hause bleiben und körperliche Aktivität reduzieren).
  • Die Hitze draussen lassen und sich abkühlen (tagsüber Fenster, Fensterläden, Jalousien, Vorhänge schliessen, nachts lüften/ventilieren, lockere, leichte Kleidung tragen, den Körper durch Duschen, feuchte Tücher usw. abkühlen).
  • Viel trinken, leicht essen (regelmässig frische Getränke trinken, mindestens 1,5 Liter pro Tag, kalte, wasserreiche Mahlzeiten wie Obst und Gemüse essen, auf ausreichenden Salzkonsum achten).
  • Sich um kranke oder gefährdete Personen kümmern (auf Anzeichen von Erschöpfung und Müdigkeit, trockene Haut und Lippen achten, nicht zögern, im Zweifelsfall einen Arzt zu konsultieren).

DIABETES

Die kantonale Strategie zur Verhinderung von Diabetes fügt sich in den Rahmen der Nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD) 2016-2019, in der Ansätze und neue Wege vorgeschlagen werden, um das Auftreten von NCD zu verhindern oder zu verzögern beziehungsweise um das Leben der Betroffenen mit der Krankheit zu vereinfachen. 

Die fünf folgenden Interventionsachsen des vorliegenden Berichts werden von der Dienststelle für Gesundheitswesen in Zusammenarbeit mit ihren Partnern in der Periode 2017-2021 umgesetzt werden:

  • Kommunikation über Diabetes und Information der Bevölkerung
  • Reduzierung der Anzahl Neuerkrankungen
  • Förderung der Diabetes-Früherkennung
  • Reduzierung von Komplikationen und Verbesserung der Versorgung und Lebensqualität
  • Einführung einer epidemiologischen Überwachung

Die Hauptakteure dieser Strategie sind die Association valaisanne du diabète, die Diabetesgesellschaft Oberwallis, Gesundheitsförderung Wallis, das Walliser Gesundheitsobservatorium und die Spitäler.

Aktion Diabetes: Umfassende und koordinierte Versorgung

Die Diabetes-Gesellschaften im Wallis erhalten von der Gesundheitsförderung Schweiz dank eines mit Unterstützung der Dienststelle für Gesundheitswesen entwickelten Projekts 2 Millionen Franken für den Aufbau von Aktion Diabetes, einem Programm zur umfassenden Diabetesversorgung auf Ebene des Kantons. Die Umsetzung begann im Januar 2019 und wird vier Jahre in Anspruch nehmen. Ziel ist es, alle Phasen der Versorgung von Patienten mit Diabetes oder einem Risiko für die Entwicklung von Diabetes zu koordinieren und Verbesserungen zu erreichen.

SCHUTZ DER BEVÖLKERUNG VOR PASSIVRAUCHEN

Seit dem 1. Juli 2009 ist das Rauchen an geschlossenen öffentlichen Orten im Wallis verboten. Seit dem 1. Januar 2021 ist auch das Rauchen von legalem Cannabis und anderen Produkten, der Konsum von erhitztem Tabak und das Dampfen in allen geschlossenen öffentlichen oder öffentlich genutzten Räumen in unserem Kanton verboten. Seit dem 1. Mai 2010 legt ein Bundesgesetz den Mindeststandard fest, der zum Schutz der Bevölkerung vor Passivrauchen insbesondere an Arbeitsplätzen anzuwenden ist.

Darüber hinaus ist im Wallis die Werbung für Tabakprodukte, elektronische Zigaretten, Vaporetten, legales Cannabis und andere Rauchprodukte aus dem öffentlichen Bereich sowie aus dem privaten Bereich, der vom öffentlichen Bereich aus sichtbar ist, verbannt. Werbung, die Minderjährige erreicht, ist auch in öffentlich zugänglichen Privaträumen verboten.

Die Auslegung dieser Gesetzestexte ist nicht immer einfach. Um die Lektüre der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung zu erleichtern, bietet die kantonale beratende Kommission "Passivrauchen" eine Broschüre an, die auf dieser Seite verfügbar ist. Dieser kleine Leitfaden, der in Zusammenarbeit mit den Partnern (Hotellerie, Gastronomie, Werbung, Prävention usw.) erarbeitet wurde, richtet sich an die vom Rauchverbot betroffenen Einrichtungen und ihre Kundschaft. Er soll ihnen eine Reihe von Richtlinien an die Hand geben und so die Umsetzung des Bundes- und kantonalen Rechts erleichtern. Außerdem wurde ein Dokument zur Klärung von Fragen rund um das Werbeverbot für diese Produkte erstellt.

ÜBERTRAGBARE KRANKENHEITEN

Gemäss dem Epidemiengesetz ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verpflichtet, gemeinsam mit den Kantonen geeignete Massnahmen zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten zu treffen. Die Meldeverordnung (SR 818.14.1, AS 1999) regelt die Meldung von übertragbaren Krankheiten, die durch humanpathogene Erreger verursacht werden. In der Verordnung über das Meldewesen von Ärzten und Laboratorien werden die meldepflichtigen Beobachtungen sowie die Kriterien und Fristen für die Meldung spezifiziert. Außerdem wird dort festgelegt, wann weitere Meldungen erforderlich sind.

Die Verhütung übertragbarer Krankheiten hat sich zum Ziel gesetzt, die Prävention zu organisieren, über Infektionskrankheiten zu informieren und Impfungen anzubieten.

Der Kantonsarzt übernimmt Aufgaben im Zusammenhang mit der Prävention und Überwachung von übertragbaren Krankheiten (AIDS, Hepatitis, Masern usw.), der Meldepflicht für bestimmte Krankheiten, Impfproblemen sowie der Entwicklung von Krankheiten wie SARS (Schweres Akutes Respiratorisches Syndrom) oder der Vogelgrippe.

Im Wallis wurde ein Teil dieser Aufgaben an die kantonale Einheit für übertragbare Krankheiten (Unité cantonale des maladies transmissibles, UCMT) des Zentralinstituts der Spitäler (ZIH) delegiert. Die Infektiologen der UCMT sind für die Überwachung von Infektionskrankheiten sowie für die Koordination eventueller Interventionen zuständig.

Die meldepflichtigen Infektionskrankheiten und Krankheitserreger sind in : Meldepflichtige Infektionskrankheiten und Krankheitserreger 

Die Meldepflicht kann rund um die Uhr erfüllt werden. Der Arzt muss sich, je nach der in der obigen Tabelle genannten Meldefrist, an die folgenden Nummern wenden:

UCMT: 027 603 48 63 (Bürozeiten) / 027 603 47 00 (nachts und am Wochenende)

und BAG (Abteilung für übertragbare Krankheiten): 058 463 87 06 und 058 463 87 37

Bei klinischem Verdacht können aussergewöhnliche Testergebnisse innerhalb von 2 Stunden telefonisch an die UCMT und das BAG gemeldet werden, indem man das Protokoll einer telefonischen Erstmeldung.

COVID - SARS-CoV-2

Eine Website, die sich ganz dem Problem der COVID-Pandemie widmet, ist verfügbar : Info Coronavirus.

GRIPPE

Die Grippe (Influenza) ist eine seit Jahrhunderten bekannte, akute Infektionskrankheit. Sie betrifft vorwiegend die Atemwege und wird durch die Influenza-A- und Influenza-B-Viren übertragen. Diese Viren zirkulieren vor allem im Winter.

Auch dieses Jahr wird allen Personen mit einem erhöhten Komplikationsrisiko bei einer Grippeerkrankung sowie ihren nahen Kontaktpersonen wie z. B. Ärzten oder Pflegepersonal empfohlen, sich gegen die saisonale Grippe impfen zu lassen.

Parallel zur Impfung in Arztpraxen bieten einige Walliser Apotheken die Grippeimpfung für Personen über 16 Jahre an, die gesund sind und nicht regelmässig einen Arzt aufsuchen. Die Impfung durch den Apotheker wird von der obligatorischen Krankenversicherung nicht vergütet.

Weitere Informationen finden Sie im nebenstehenden Informationsblatt.

SEXUELL ÜBERTRAGBARE KRANKENHEITEN

Sexuell übertragbare Infektionen oder STI (früher auch sexuell übertragbare Krankheiten genannt) werden durch verschiedene Infektionserreger verursacht und hauptsächlich durch sexuellen Kontakt übertragen. Häufig ist auch eine andere als sexuelle Übertragung (durch Blut oder Körpersekrete) möglich. Dabei kann es sich um virale (HIV, Hepatitis B und C, HPV, Herpes), bakterielle (Syphilis, Gonorrhoe, Chlamydien, LGV) oder pilzliche Infektionen (Mykose, Candidose) handeln. Die meisten sexuell übertragbaren Infektionen können für einen mehr oder weniger langen Zeitraum symptomlos bleiben. Wenn sie nicht behandelt werden, können einige von ihnen zu schweren Komplikationen führen, darunter neurologische Störungen, Krebs und Unfruchtbarkeit bei Frauen. Die Verwendung von Kondomen verhindert wirksam die Übertragung von HIV und verringert das Risiko anderer Infektionen.

Personen, die mehrere Sexualpartner haben, eine neue Beziehung eingehen und auf das Kondom verzichten möchten, die Symptome aufweisen, die auf eine sexuell übertragbare Infektion hindeuten (Juckreiz, Rötung, Genitalverletzungen, Ausfluss, Fieber), oder die einem Übertragungsrisiko ausgesetzt waren, sollten sich testen lassen, um gegebenenfalls eine geeignete Behandlung zu erhalten. Im Wallis gibt es mehrere Beratungs- und Teststellen, die für die sexuelle Gesundheit zuständig sind und allen Personen offen stehen, die insbesondere an der Problematik der sexuell übertragbaren Infektionen interessiert oder davon betroffen sind (SIPE-Zentren). Die Anonymität ist dort gewährleistet. Darüber hinaus können Sie sich auch jederzeit an Ihren Arzt wenden, um Fragen zu HIV, STI oder zur sexuellen Gesundheit im Allgemeinen zu besprechen. Sie können auch das Online-Tool https://lovelife.ch/de/safer-sex/.

TIGERMÜCKE

Die Tigermücke ist 2019 erstmals im Wallis aufgetaucht. Diese invasive Mücke bewegt sich im Zuge des Straßenverkehrs, siedelt sich in städtischen Gebieten an und meidet natürliche Lebensräume. Da sie tagsüber aktiv ist, ist sie besonders unerwünscht. Die Tigermücke gibt Anlass zur Sorge um die öffentliche Gesundheit, da sie als  ein Vektor für exotische Krankheiten wie Dengue, Zika und Chikungunya ist. Bei gleichzeitiger Anwesenheit der Tigermücke und infizierter Reisender besteht das Risiko einer Übertragung und eines lokalen Ausbruchs, das durch eine Begrenzung der Ausbreitung der Mücke eingedämmt werden kann.

Wie erkennt man eine Tigermücke?

  • Sie kommt in städtischen oder vorstädtischen Gebieten vor und kann tagsüber aktiv sein.
  • Sie ist kleiner als die meisten einheimischen Mückenarten: Mit gespreizten Beinen ist der Körper etwa 5 mm lang.
  • Sie ist schwarz-weiß gestreift, aber viele Arten haben eine ähnliche Färbung: Aus der Nähe betrachtet erkennt man sie an der weißen Linie, die sich durch ihren Brustkorb zieht.

Sie glauben, eine Tigermücke entdeckt zu haben? Um sie zu identifizieren, benötigen Sie unbedingt ein Foto, das Sie auf www.moustiques-suisse.ch hochladen können. Spezialisten werden Sie gegebenenfalls über sinnvolle Massnahmen informieren.

Im Wallis kümmert sich eine spezielle Arbeitsgruppe um die Prävention und Koordination im Zusammenhang mit der Tigermückenproblematik, mit dem Ziel, das Management des Gesundheitsrisikos zu gewährleisten.

MASERN

Masern sind eine potenziell tödliche Infektionskrankheit, mit der sich ungeschüzte Personen in jedem Alter anstecken können und vor allem wegen ihrer Komplikationen gefürchtet ist. Diese hoch ansteckende Erkrankung wird durch Tröpfcheninfektion beim Husten oder Niesen übertragen.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) setzt eine nationale Strategie zur Masernelimination um. Es wäre ausreichend, wenn die Durchimpfungsrate mindestens 95% betrüge. Mit zwei Dosen vor dem 2. Altersjahr wäre die Bevölkerung geschützt. Zur Information, die Impfung oder die Nachholimpfung gegen Masern ist in jedem Alter möglich.

In diesem Zusammenhang unterstützt der Kanton Wallis die nationale Kampagne mithilfe lokaler Sensibilisierungskampagnen.

ZECKEN

In der ganzen Schweiz breiten sich die Gebiete, in denen Zecken aktiv sind, immer weiter aus. Zeckenstiche können ernsthafte Krankheiten mit teilweise bleibenden Flogen verursachen. Wer sich oft im Freien aufhält, sollte sich daher schützen. Zur Vorbeugung sind Informationen zu Verbreitung, Prävention und Behandlung wichtig.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich vor Zeckenstichen zu schützen, darunter:

  • Bevor Sie in den Wald gehen, verwenden Sie ein Repellent.
  • In der Mitte von Wegen laufen
  • Bedeckende und helle Kleidung tragen.
  • Nach dem Spaziergang den Körper systematisch inspizieren; ein Zeckenstich ist schmerzlos und kann unbemerkt bleiben.
  • Zecken sitzen dort, wo die Haut dünn ist: an Gelenken, am Kopf, am Bauchnabel oder an den Genitalien. Bei Kindern sollte man besonders auf die Kopfhaut und den Bereich hinter den Ohren achten.

Wenn sich eine Zecke festgebissen hat, sollte sie so schnell wie möglich mit einer Pinzette entfernt werden, indem die Zecke so nah wie möglich an der Haut gegriffen wird, Drehbewegungen vermieden werde.

Es ist auch möglich, siche gegen Zeckenenzephalitis impfen zu lassen. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt die Impfung für Kinder ab 6 Jahren und für alle Erwachsenen, die regelmässig in den Wald gehen oder in Risikogebieten wohnen

Weitere Informationen finden Sie im nebenstehenden Informationsblatt.

IMPFUNG

Mit einer Impfung schützen Sie sich und andere. Viele Impfungen werden empfohlen. Wenn Sie sich gegen eine Krankheit impfen lassen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie sie bekommen und weitergeben, viel geringer. Wenn die Bevölkerung ausreichend gegen eine Krankheit geimpft ist, wird diese selten oder verschwindet sogar ganz. Ein Impfstoff kann mit einer Spritze injiziert oder durch den Mund oder die Nase eingenommen werden. Er gaukelt dem Körper vor, er sei mit einer gesundheitsgefährdenden Bakterie oder einem Virus infiziert. Das Immunsystem wehrt sich und gewöhnt sich so daran, den Krankheitserreger zu bekämpfen. Wenn der Körper dann mit demselben Virus oder Bakterium in Kontakt kommt, kann er ihn oder sie gezielt abwehren. Alle Impfstoffe werden streng geprüft, bevor sie zugelassen werden. Das Gesundheitsrisiko, das sie darstellen, ist äußerst gering und schwere Nebenwirkungen sind sehr selten. In jedem Fall ist eine Impfung weitaus weniger gefährlich, als krank zu werden.

In seltenen Fällen ist es nicht ratsam, sich impfen zu lassen. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber.

In der Schweiz kann niemand gezwungen werden, sich impfen zu lassen. Es ist jedoch möglich, dass Sie gewisse Konsequenzen tragen müssen, wenn Sie es nicht tun. Stattdessen empfiehlt der Bund zahlreiche Impfungen.

Kinder und Jungen

Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt etwa zehn Impfungen für Säuglinge und Kinder. Je nach Sicherheitsbedürfnis und Gesundheitszustand des Kindes können weitere Impfungen sinnvoll sein. Ihr Arzt kann Ihnen ebenfalls Auskunft geben. Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Grundimpfungen und eventuelle Zusatzimpfungen (nach Abzug der Franchise und des Selbstbehalts).

Im Alter von 11 bis 15 Jahren müssen einige Impfungen aufgefrischt oder nachgeholt und neue Impfungen durchgeführt werden, weil Jugendliche eher als Kinder bestimmte Krankheiten bekommen oder eine schwere Form davon haben. Dazu gehört vor allem das humane Papillomavirus (HPV), das Gebärmutterhalskrebs und andere Krebserkrankungen verursachen kann. Die Hepatitis-B-Impfung wird allen Teenagern empfohlen, die sie nicht als Baby bekommen haben. Auch Jugendliche, die als Kind keine Windpocken hatten, sollten sich gegen diese Krankheit impfen lassen. Je nach Situation kann es sinnvoll sein, weitere Impfungen durchzuführen.

Im Wallis können sich alle Mädchen und Jungen der 9Harmos-Klasse der öffentlichen und privaten Schulen im Rahmen der Schule gegen das Papillomavirus (HPV) impfen lassen. Die Impfung gegen das HPV-Virus ist kostenlos und ohne Selbstbehalt. Für Jugendliche bis 26 Jahre kann eine Nachholimpfung in einer Privatpraxis oder am Zentralinstitut der Spitäler (ZIS) durchgeführt werden.

Erwachsene

Auch Erwachsene sollten ihre Impfungen in regelmäßigen Abständen auffrischen lassen, vor allem gegen Diphtherie, Keuchhusten und Tetanus. Wichtige Impfungen, insbesondere gegen Masern, Mumps und Röteln, können nachgeholt werden, wenn die Grundimmunisierung lückenhaft ist.

Andere Impfungen werden Personen empfohlen, die zu einer Risikogruppe gehören.

Reise

Wenn Sie eine Reise geplant haben, informieren Sie sich spätestens vier bis sechs Wochen vor der Abreise über die notwendigen Impfungen und einen möglichen Malariaschutz. Weitere Informationen finden Sie unter www.healthytravel.ch. Wenn Sie in ein Land oder eine Region reisen, in der ein hohes Gesundheitsrisiko besteht, fragen Sie Ihren Arzt um Rat. Achtung: In einigen Ländern sind Impfungen vorgeschrieben.

MPOX

In den letzten Monaten wurden weltweit mehrere Fälle von Mpox (Affenpocken) festgestellt, darunter auch in der Schweiz. Diese Infektion wird derzeit in fast 100 Ländern von Mensch zu Mensch übertragen. Es handelt sich um eine ansteckende Infektion, die sich vor allem durch Fieber, Kopfschmerzen und Hautausschlag bemerkbar macht.

Derzeit findet die Übertragung hauptsächlich in der Bevölkerungsgruppe der Männer statt, die eine hohe sexuelle Aktivität mit anderen Männern und eine hohe Anzahl von Partnern haben. Allerdings kann jeder enge und lange Kontakt mit einer ansteckenden Person zu einer Infektion führen. Wenn Sie Symptome oder Zweifel haben, sollten Sie so schnell wie möglich einen Arzt aufsuchen und den Kontakt mit anderen Menschen oder Tieren vermeiden. Derzeit erhalten die diagnostizierte Person und ihre Kontaktpersonen bei einer positiven Diagnose von Mpox Verhaltensempfehlungen.

Es gibt keinen spezifischen Impfstoff gegen Mpox, aber ein in Dänemark hergestellter Impfstoff der dritten Generation gegen die menschlichen Pocken (die 1980 für ausgerottet erklärt wurden) wurde vor kurzem in den USA und in Europa zur Prävention von Mpox registriert. Die Schweiz hat diesen Impfstoff bestellt. Er ist derzeit im Impfzentrum des Zentralinstituts der Spitäler (siehe nebenstehenden Link) verfügbar und ist Personen angeboten, die ein Infektionsrisiko aufweisen oder in erheblichem Masse einer ansteckenden Person ausgesetzt waren.

Weitere Informationen finden Sie im nebenstehenden Informationsblatt.

MPOX-IMPFUNG

Die Anmeldung für die Impfung gegen Mpox im Wallis ist nun über den untenstehenden Link möglich.

 Impfung

QUECKSILBER

Nachdem im Grossgrundkanal im Oberwallis eine Verschmutzung durch Quecksilber entdeckt wurde, hat das Gesundheitsdepartement 2014 die Universität Zürich beauftragt, ein Gutachten über die gesundheitlichen Risiken durch Quecksilber zu erstellen. Die wichtigsten Kenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen von Quecksilber ist auf dieser Seite zusammengefasst.

PFAS

Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) sind chemische Substanzen, die von der Industrie eingesetzt werden und in der Umwelt vorkommen. Sie werden nur sehr schwer abgebaut und reichern sich in Organismen, Tieren, Menschen und Pflanzen an. Die Verwendung einiger dieser Stoffe ist seit einigen Jahren in mehreren Ländern verboten. Trotz dieser Verbote sind die Stoffe weiterhin in der Umwelt, in der Nahrungskette und im Menschen nachweisbar.

Die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sind kaum bekannt, aber mehrere Studien haben bereits entzündungsfördernde Wirkungen und Auswirkungen auf eine verminderte Immunantwort (was zur Entwicklung bestimmter Krebsarten führen kann), auf endokrine Störungen, auf die intrauterine Entwicklung und auf die kognitive Entwicklung von Kindern aufgezeigt. Obwohl kein direkter kausaler Zusammenhang mit Krankheiten nachgewiesen werden konnte und kein Schwellenwert zur Definition des Risikos existiert, gilt aufgrund der potenziell grossen Wirkung dieser Stoffe das Vorsorgeprinzip.

Das Wallis engagiert sich seit mehreren Jahren in diesem Bereich, insbesondere durch die Kontrolle von PFAS im Grundwasser, die Festlegung von Vorgehensweisen und die Sanierung von belasteten Standorten. Alle Informationen können über diesen Link abgerufen werden.

60 JAHRE UND ÄLTER

Der Kanton Wallis setzt sich zusammen mit der Gesundheitsförderung Schweiz dafür ein, die Gesundheit der gesamten Walliser Bevölkerung und insbesondere der Senioren zu stärken. Dieses gemeinsame Engagement wird durch ein kantonales Aktionsprogramm (KAP) realisiert, dessen Umsetzung im Auftrag der Dienststelle für Gesundheitswesen von Gesundheitsförderung Wallis geleitet und koordiniert wird. Ältere Personen und ihre pflegenden Angehörigen sind eine der Zielgruppen, für die Aktionen durchgeführt werden. Namentlich Ernährung, körperliche Aktivität und psychische Gesundheit sind die Themenbereiche, für die spezifische Massnahmen eingeleitet werden.

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