Für die Gemeinden
FINANZIERUNG DER PFLEGE
Sie finden unten die Informationen für das Budget der Gemeinden für:
- die Finanzierung der Pflegeheime
- die Finanzierung des Rettungswesens
- die Finanzierung der ambulanten Suchtbehandlungen
- die Finanzierung der Schulgesundheit
RECHTSGRUNDLAGE
- Gesetz über die Langzeitpflege (Externer Link)
- Verordnung über die Planung und die Finanzierung der Langzeitpflege (Externer Link)
- Beschluss betreffend die Festsetzung der fakturierbaren Kosten und der Restbeiträge der öffentlichen Hand für die Alters- und Pflegeheime, die Wartebetten in den Spitälern, die Tagespflegestrukturen, die selbständigen Pflegefachpersonen und die Organisationen für Krankenpflege zu Hause (Externer Link)
- Beschluss betreffend die Festsetzung der fakturierbaren Kosten und der Restbeiträge der öffentlichen Hand für die Tages- oder Nachtpflegestrukturen (Externer Link)
- Beschluss betreffend die Festsetzung der fakturierbaren Kosten und der Restbeiträge der öffentlichen Hand für die Organisationen für Krankenpflege zu Hause und die selbstständigen Pflegefachpersonen (Externer Link)
DOKUMENTE
Finanzierung der Pflegeheime
- Richtlinien APH - Finanzierung (Download)
- Richtlinien APH - Subventionierung Bau und Erweiterungsarbeiten (Download)
- Budget 2023 Pflegeheime (Download)
- Budget 2022 Pflegeheime (Download)
- Budget 2021 Pflegeheime (Download)
- Budget 2020 Pflegeheime (Download)
Finanzierung des Rettungswesen
- Budget 2023 Rettungswesen (Download)
- Budget 2022 Rettungswesen (Download)
- Budget 2021 Rettungswesen (Download)
- Budget 2020 Rettungswesen (Download)
Finanzierung der ambulanten Suchtbehandlungen
Budget 2019 Suchtbehandlungen (Download)Finanzierung der Schulgesundheit
OBLIGATORISCHE KRANKENVERSICHERUNG
Die Gemeinden müssen kontrollieren, dass ihre Einwohner einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung angegliedert sind. Bei der Anmeldung in der Wohnsitzgemeinde oder bei Geburt muss jede Person der Gemeinde den Beweis durch eine Bescheinigung erbringen, dass sie Mitglied bei einer vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) anerkannten Krankenversicherung ist.
KONTAKT
Dienststelle für Gesundheitswesen
Avenue de la Gare 23
1950 Sitten
1950 Sitten