Für die Gemeinden

OBLIGATORISCHE KRANKENVERSICHERUNG

Die Gemeinden müssen kontrollieren, dass ihre Einwohner einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung angegliedert sind. Bei der Anmeldung in der Wohnsitzgemeinde oder bei Geburt muss jede Person der Gemeinde den Beweis durch eine Bescheinigung erbringen, dass sie Mitglied bei einer vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) anerkannten Krankenversicherung ist.

KONTAKT

Dienststelle für Gesundheitswesen

Avenue de la Gare 23
1950 Sitten