Abwasserbehandlung
Abwasserbehandlung
Um die Entwässerung und Behandlung des Abwassers zu gewährleisten, wurden im Kanton Wallis 79 kommunale, industrielle oder gemischte Abwasserreinigungsanlagen (ARA) gebaut. Seit 1963 die erste ARA in Bellwald in Betrieb genommen wurde, konnte dank dieser Anlagen bis heute eine deutliche Verbesserung der Wasserqualität erreicht werden.
Der funktionstüchtige Betrieb der ARA wird durch Kantonale Vollzugshilfe: Betrieb und Kontrolle von kommunalen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) der ARA-Betriebsleiter und Kontrollen der DUW sichergestellt. Die Gesamtresultate dieser Kontrollen fliessen in die jährliche Bilanz der Abwasserbehandlung- und Reinigung ein (siehe untenstehende Dokumente).
Massnahmen zur Reduktion der Mikroverunreinigungen besitzen auf nationaler Ebene und beim Kanton einen hohen Stellenwert.
Bei der Entwässerung und Behandlung des Abwassers in den kommunalen ARA müssen Anstrengungen gemacht werden zur Verringerung des sauberen Fremdwasser, welches unnötigerweise zur ARA geleitet wird. Dieses saubere Wasser beeinträchtigt den ARA-Betrieb und erhöht die Betriebskosten. Die Gemeinden müssen zur Gewährleistung eines sachgemässen Gewässerschutzes und für eine zweckmässige Siedlungsentwässerung einen Generellen Entwässerungsplan (GEP) erstellen.
Ebenfalls steht den Gemeinden ein kantonales Abwasser-Musterreglement zur Verfügung, in welchem unter anderem die Grundsätze der Finanzierung der Abwasserbehandlung und die zu übernehmende Gebührenstruktur beschrieben werden.
Mikroverunreinigungen
Mikroverunreinigungen sind Stoffe, die selbst in geringen Konzentrationen den Menschen oder die Umwelt beeinträchtigen können. Massnahmen zur deren Reduktion besitzen auf nationaler Ebene und beim Kanton einen hohen Stellenwert. Mit Inkrafttreten des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) am 1. Januar 2016 wurde eine gesamtschweizerische Finanzierung geschaffen, welche schweizweit die Aufrüstung von etwa hundert ARA mit einer zusätzlichen Verfahrensstufe zur Beseitigung der Mikroverunreinigungen ermöglicht. Ebenso trat am 1. Januar 2016 die Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV) in Kraft, wo die Modalitäten der Anwendung dieser neuen Bestimmungen festgelegt wurden.
Das BAFU publizierte ein Internetdossier und eine Vollzugshilfe zur Finanzierung der Massnahmen zur Elimination der organischen Spurenstoffen.
Die Plattform des VSA enthält Informationen insbesondere zu den Verfahrenstechniken zur Behandlung von Mikroverunreinigungen.
Damit die Konzentration von Pestiziden und Medikamenten in unseren Gewässern verringert werden kann, hat der Kanton mit der chemischen Industrie im Wallis im Juni 2008 eine Leitlinie vereinbart, mit dem Ziel, die Einleitung dieser chemischer Substanzen bei deren Produktion oder Verarbeitung drastisch zu senken.
Industrien
Abwassereinleitungen von industriellen Betrieben benötigen eine Bewilligung und im Rahmen der Eigenkontrollen müssen Abwasseranalysen getätigt werden, welche spezifisch für die jeweilige Industrien sind. Ein Formular zur Übermittlung dieser Analysendaten ermöglicht eine rasche Beurteilung der Konformität der Analysen in Bezug auf die erteilte Einleitbewilligung.
Kontakt
Daniel Obrist
Sanierungsingenieur
027 606 31 38
daniel.obrist@admin.vs.ch
Dienststelle für Umwelt
Avenue de la Gare 25
1950 Sitten
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