Grundwasserschutz
Die Ausscheidung und Genehmigung solcher Zonen stellt eine prioritäre Aufgabe der Gemeinden dar. Da diese Massnahmen Nutzungseinschränkungen des Bodens mit sich bringen, bedraft es für ihre formelle Genehmigung einer vorherigen öffentlichen Auflage und sie müssen in das Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖBER-Kataster) eingetragen werden. Vorzugsweise und nach Möglichkeit sind ganzheitliche Untersuchungen der Gemeindegebiete durchzuführen, um eine Gesamtübersicht über die aktuellen oder zukünftigen Ressources für die Trinkwasserversorgung zu erhalten. Die Dossiers für die öffentliche Auflage können mit Hilfe der kantonalen Vollzugshilfen erstellt werden. Für diese Verwaltungsaufgaben braucht es eine langfristige Planung und möglichst altuelle grundwasserdaten.
Änderungen bei der hydrogeologischen Kenntnislage und in der Raumentwicklung machen es rastam, die Ausscheidung der Schutzzonen und der zugerhörigen Massnahmen alle 10 Jahre zu aktualisieren. Nach 20 Jahren ist dies vorgeschrieben.
Ausserdem ist der DUW in jedem der folgenden Fälle ein Entwurf der auszuscheidenden Schutzzone vorzulegen:
- Planung und Bau einer neuen Trinkwasserfassung von öffentlichem Interesse;
- Kommunale Revision des Trinkwasserversorgungsplans;
- Aktualisierung der Schutzmassnahmen für stark heterogene Karts- und kluft-Grundwasserleiter gem!ass GSchV-Änderung;
- Feststellung gravierender Konflikte innerhalb des Einzugsgebiets einer Trinkwasserfassung von öffentlichem Interesse.
Da mit diesen Massnahmen Nutzungseinschränkungen verbunden sind, ist vor ihrer formellen Genehmigung eine öffentliche Auflagepflicht.
Wenn eine Wasserentnahme von öffentlichem Interesse durch mobile und persistente Schadstoffe gefährdet ist, sind zusätzliche gezielte Massnahmen nötig (Zuströmbereich Zu). Die Ausscheidung der Zones erfolgt durch die Auswertung der verfügbaren hydrogeologischen Daten und gegebenenfalls durch die Durchführung zusätzlicher Untersuchungen.
Da mit diesen Massnahmen Nutzungseinschränkungen verbunden sind, ist vor ihrer formellen Genehmigung eine öffentliche Auflagepflicht. Wenn eine Wasserentnahme von öffentlichem Interesse durch mobile und persistente Schadstoffe gefährdet ist, sind zusätzliche gezielte Massnahmen nötig (Zuströmbereich Zu). Die Ausscheidung der Massnahmen erfolgt durch die Auswertung der verfügbaren hydrogeologischen Daten und gegebenenfalls durch die Durchführung zusätzlicher Untersuchungen.
Grundwasser ist eine im Wesentlichen unsichtbare Ressource. Um festzustellen, welche Landstücke an der Speisung der Grundwasserleiter (Grundwasserneubildung) bis zu ihrem tiefsten Punkt (Auslauf) beteiligt sind, sind oft spezielle Untersuchungen erforderlich. Die Studie der Einzugsgebieten gibt Aufschluss über die Komponenten und die Dynamik des Wasserkreislaufs. Diese Kenntnisse sind für die Festlegung kohärenter Schutzmassnahmen von entscheidender Bedeutung. Das Wallis verfügt über bedeutende Grundwasservorkommen in verschiedenen geologischen Milieus. In der Rhoneebene und in den Seitentälern (Lockergesteinsgrundwasserleiter) geben piezometrische Messungen Auskunft über das Grundwasserverhalten. Auf der Alpen-Nord- und Südseite sowie im Chablais (Karst- und Kluft-Grundwasserleiter) kann die räumliche Verteilung der Grundwasserkörper durch die Beobachtung des Verhaltens von Quellen sowie den Einsatz von 3D geologischen Modellen abgeleitet werden. Die kantonale Gewässerschutzkarte und deren Nebenprodukte spiegeln den aktuellen Wissensstand wider und tragen zum integrierten Wassermanagement bei.
Dokumente
- Bundesamt für Umwelt (BAFU) - Wegleitung Grundwasserschutz (Download)
- Bundesamt für Umwelt (BAFU) - Grundwasserschutzzonen bei Lockergesteinen (Download)
- Bundesamt für Umwelt (BAFU) - Grundwasserschutz in stark heterogenen Karst- und Kluft-Grundwasserleitern (Download)
- Bundesamt für Umwelt (BAFU) - Praxishilfe zur Bemessung des Zustroembereichs Zu (Download)
Kontakt
Vivian GREMAUD
Avenue de la Gare 25
1950 Sitten