Lärm von Wärmepumpen

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Im Wallis werden jedes Jahr mehrere hundert Wärmepumpen installiert. Bei den meisten Anlagen handelt es sich um Luft/Wasser-Wärmepumpen, welche eine potenzielle Quelle für Lärmbelästigung darstellen. Auf der Grundlage der Bundesgesetzgebung über den Lärmschutz können sie nur dann genehmigt werden, wenn die von ihnen ausgehenden Lärmemissionen vorsorglich begrenzt werden und wenn bestimmte Grenzwerte, die so genannten "Planungswerte" nicht überschritten werden.

Es gibt verschiedene Massnahmen, um die Lärmemissionen von Luft-Wasser-Wärmepumpen zu begrenzen: Die naheliegendste ist die Wahl eines geräuscharmen Geräts, gefolgt von der Wahl eines geeigneten Standorts, einer Luftansaugung in einem Lüftungsschacht, einer schalldämmenden Auskleidung an den Wänden der Lüftungskanäle usw.
In Baugebieten sind die Gemeinden für die Genehmigung der Installation neuer Wärmepumpen zuständig; in diesem Zusammenhang müssen sie darauf achten, dass die gesetzlichen Vorschriften zum Lärmschutz eingehalten werden. Der DUW unterstützt und berät die Gemeinden bei der Erfüllung dieser Aufgabe, insbesondere bei der Bewertung der verursachten Lärmbelastung.

Um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten, muss der Lärm von Wärmepumpen bewertet werden. Durch die Wahl einer besonders leisen Wärmepumpe vereinfachen Sie die Bewertungsschritte und erfüllen wahrscheinlich die gesetzlichen Anforderungen an den Lärmschutz.

Meldung und Beurteilung von Wärmepumpenlärmen

Für Gesuchsteller

Wenn Ihr Vorhaben darin besteht, eine Anlage, die hauptsächlich zur Raumheizung oder zur Warmwasserbereitung dient, durch eine Luft/Wasser- oder Luft/Luft-Wärmepumpe im Sinne von Artikel 22 der Bauverordnung zu ersetzen und die gewählte Wärmepumpe in eine der im Meldeformular des VRDMRU definierten Kategorien fällt, müssen Sie lediglich:

•           das Meldeformular für Luft-Luft- oder Luft-Wasser-Wärmepumpen auf der Website des VRDMRU unter der Rubrik „MELDEVERFAHREN“, Art. 22 BauV_Formular für das Meldeverfahren zur die Installation einer Luft_Luft- oder Luft_Wasser-Wärmepumpe ausfüllen

•  Und fügen Sie alle in diesem Formular geforderten Unterlagen bei

Andernfalls muss für Ihre Anlage ein ordentlichen Baubewilligungsverfahren durchlaufen werden. Die Checklisten und weitere Informationen finden Sie in den Unterlagen des VRDMRU oder bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Für die Behörden

Ihre Aufgabe besteht darin, den Inhalt der eingegangenen Anmeldeformulare oder ordentlichen Baubewilligungsverfahren anhand des hier verfügbaren Leitfadens zu prüfen.

Wenn Sie ein Anmeldeformular erhalten, reicht es in der Regel aus,

•  zu überprüfen, ob es sich tatsächlich um den Austausch einer Heizungsanlage im Sinne von Artikel 22 Bauverordnung handelt

•  zu überprüfen, ob die angegebene Schallleistung der Wärmepumpe mit der auf der FWS-Website im Formular des Cercle Bruit angegebenen übereinstimmt

•  zu überprüfen, ob der Abstand zwischen der geplanten Wärmepumpe und dem am stärksten betroffenen Ermittlungsort (Art. 39 LSV) korrekt ist

•  Überprüfen Sie, ob der Standort der Wärmepumpe so gewählt wurde, dass der Lärm für alle Ermittlungsort minimiert wird (unter Berücksichtigung der technischen Einschränkungen und sofern diese Anforderung nicht unverhältnismässig ist)

•  Überprüfen Sie, ob alle im Anmeldeformular geforderten Unterlagen dem Antrag beigefügt sind

Erfüllt das Projekt zur Installation einer Wärmepumpe nicht die Kriterien für ein Anmeldeverfahren, müssen Sie den Antragsteller darüber informieren, damit er einen Antrag auf eine ordentlichen Baubewilligungsverfahren stellt.

Kontakt

Yannick BISSON

Sektion Umweltbelastung und Labor
Route de la Piscine 12, Gebäude 10B
1950 Sitten