Industriewasser und anderes belastetes Wasser

ARA, CIMO ©DUW

Industrielle Einleitungen unterliegen Einleitungsgenehmigungen, und im Rahmen dieser Genehmigungen sind Selbstkontrollen mit einer für jede Industrie spezifischen analytischen Überwachung vorgesehen. Der Kanton beurteilt auch, ob das Industriewasser vor der Einleitung in die Kanalisation bzw. in die natürliche Umwelt eine Vorbehandlung oder eine besondere Behandlung benötigt.

Ein Formular für die Übermittlung der analytischen Daten ermöglicht eine schnelle Beurteilung, ob die Einleitungen mit der erteilten Genehmigung übereinstimmen oder nicht.