Deklarationsformulare

Baumaschinen deklarieren

@T.O.; Unsplash

Für Tätigkeiten auf Baustellen gelten besondere Anforderungen an die Luftreinhaltung. Diese sind zum einen in der eidgenössischen LRV (Anhang 2 Ziff. 88) verankert. Die Richtlinie Luft Baustellen stellt in Form einer Checkliste die wichtigsten umzusetzenden Massnahmen dar.

Anweisungen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sind andererseits in den SUVA-Richtlinien festgehalten. Sie verpflichten die Unternehmen zur Verantwortung.

Dieser Abschnitt gilt für Baumaschinen mit einer Motorleistung von 37 [kW] oder mehr oder für Baumaschinen, die nach dem Jahr 2009 mit einer Motorleistung von 18 bis 37 [kW] hergestellt wurden.

Baumaschinen deklarieren

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Für Tätigkeiten auf Baustellen gelten besondere Anforderungen an die Luftreinhaltung. Diese sind zum einen in der eidgenössischen LRV (Anhang 2 Ziff. 88) verankert. Die Richtlinie Luft Baustellen stellt in Form einer Checkliste die wichtigsten umzusetzenden Massnahmen dar.

Anweisungen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sind andererseits in den SUVA-Richtlinien festgehalten. Sie verpflichten die Unternehmen zur Verantwortung.

Dieser Abschnitt gilt für Baumaschinen mit einer Motorleistung von 37 [kW] oder mehr oder für Baumaschinen, die nach dem Jahr 2009 mit einer Motorleistung von 18 bis 37 [kW] hergestellt wurden.

Die in dieser Richtlinie beschriebenen Massnahmen gelten für alle Baustellen, unabhängig von deren Grösse. Die Massnahmen der Höchststufe "B" gelten jedoch standortabhängig, je nach Grösse des Bauvorhabens und Dauer der Arbeiten.

In bebauten Gebieten ist Niveau "B" ausschlaggebend sofern die Baustelle länger als 12 Monate dauert, die Oberfläche des Bauwerks 4’000 m2 oder das Volumen des Bauwerks 10’000 m3 überschreitet.

Die Emissionen von Baustellen können auch gemäss Anhang 2 Zif. 88 LRV unter Berücksichtigung der von der SUVA erlassenen Richtlinien begrenzt werden. Drei Themen sind im Hinblick auf die Luftreinhaltung von besonderer Bedeutung :

Nützliche Informationen zu diesen Themen finden Sie auf der SUVA-Webseite.

Dieselmaschinen in Steinbrüchen und Kiesgruben deklarieren

Dieser Abschnitt bezieht sich auf dieselbetriebene Maschinen in Steinbrüchen und Kiesgruben mit einer Motorleistung von 30 [KW] oder mehr, mit ihrem Nutzungsgrad.

Arbeiten zur Oberflächenbehandlung deklarieren

Formular zur Meldung von Korrosionsschutzarbeiten im Freien oder in unterirdischen Rohrleitungen, hauptsächlich zur Behandlung und Renovierung von Stahl- und Betonoberflächen.

Industrieemissionen deklarieren

Industrielle Tätigkeiten verursachen belastende Emissionen in die Atmosphäre und es ist Aufgabe der Betreiber, die Art und Menge dieser Schadstoffe zu kennen (Art. 12 LRV). Zu diesem Zweck ermöglicht es die Emissionserklärung, die verschiedenen Bestandteile der Emissionen aus jedem Unternehmen für das vergangene Jahr detailliert anzugeben. Die erhaltenen Daten werden anschliessend in den kantonalen Emissionskataster (Art. 21 kUSG) integriert, der die zwischenjährliche Entwicklung und die Tendenz der belasteten Emissionen im Wallis dokumentiert. Die Frist für die Übermittlung des Formulars an die Dienststelle für Umwelt (DUW) ist der 30. Juni.

Kontakt

Jean-Marc FRACHEBOUD

Route de Chandoline 3
1950 Sitten

Kontakt

Romain GAILLARD

Route de Chandoline 3
1950 Sitten