Kontrolle von landwirtschaftlichen Sprühgeräten
Alle angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden zapfwellengetriebenen Sprühgeräte sowie Drohnen und Hubschrauber, die zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln verwendet werden, müssen mindestens alle drei Jahre getestet werden. Diese allgemeine Pflicht betrifft alle Sprühgeräte, mit Ausnahme von Guns und Rückenzerstäubern, die in der Landwirtschaft (mit oder ohne ÖLN), in Kleingärten, auf Grünflächen oder auf Sportplätzen eingesetzt werden.
Wenn ein Sprühgerät z. B. im Jahr 2025 getestet wurde, muss die nächste Kontrolle im Jahr 2028 durchgeführt werden. Dabei spielt es keine Rolle, wann die Prüfung im Kalenderjahr durchgeführt wird.
Seit 2023 müssen alle Sprühgeräte mit einem Tankvolumen von mehr als 400 Litern zwingend mit einem Klarwassertank und einem automatischen Innenreinigungssystem ausgestattet sein. Es muss möglich sein, die Spülung von der Kabine aus auszulösen und durchzuführen, ohne vom Traktor abzusteigen. Das Spülwasser muss durch die Sprühdüsen fliessen, die für die Innenreinigung sorgen. Geräte, die nicht über ein solches Spülsystem verfügen, werden von der Dienststelle für Landwirtschaft nicht kontrolliert!
Die Dienststelle für Landwirtschaft organisiert jedes Jahr Kontrollen für Sprühgeräte, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Für den nicht-landwirtschaftlichen Bereich wenden Sie sich bitte an ein anderes zugelassenes Unternehmen (siehe unter Links).
