Die Fassaden dämmen

Sie wollen Ihre Fassaden dämmen und haben unzählige Fragen dazu ? Soll innen oder aussen gedämmt werden ? Wie dick muss die Dämmung sein und welcher Dämmstoff ist geeignet ? Muss ein Baugesuch gestellt werden ? Worauf ist noch zu achten ? In diesem Artikel finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

INHALT

Sie haben noch kein Energieaudit durchführen lassen? Lesen Sie zunächst diesen Artikel: «Ein Energieaudit durchführen lassen oder nicht?».

Sie haben bereits eine Energieberatung in Anspruch genommen und Ihnen wurde empfohlen, die Fassaden Ihres Hauses zu dämmen? Lesen Sie weiter ...

Siehe Artikel «Grundlagen der Wärmedämmung».

Die «Do it yourself»-Lösung

Bei dieser ersten Lösung machen Sie alles selbst: Sie kaufen 4 bis 8 cm dicke Dämmplatten, um sie dann selbst anzubringen. Von dieser Lösung ist dringend abzuraten, weil die gesetzlich vorgeschriebenen minimalen U-Werte in diesem Fall nicht eingehalten werden (siehe unten). Die Wärmeverluste gehen kaum zurück, Wärmebrücken bleiben möglicherweise erhalten, und die Gefahr beträchtlicher Schäden durch Kondensatbildung steigt. Eine spätere Sanierung könnte sogar noch aufwendiger werden. Beachten Sie ausserdem, dass für Arbeiten dieser Art keine Förderung gewährt wird.

Die Lösung «Gesetzliche Mindestanforderungen»

Wenn ein Element der Gebäudehülle (Dach, Fassaden, Boden, Decke, Fenster, Aussentür usw.) erneuert wird, dann muss dessen Dämmung die im kantonalen Energiegesetz festgelegten Mindestanforderungen erfüllen (Energieanforderungen für Gebäude, siehe Energienachweise).

Bei der Sanierung einer Fassade muss die erforderliche Dämmung einen U-Wert von höchstens 0,25 W/m2K erreichen. Beispielsweise können bei der Sanierung einer Backsteinfassade, die Anfang der 80er-Jahre mit 4 cm Dämmung errichtet wurde (zulässiger U-Wert 0,68 W/m2K), durch Hinzufügen von 10 cm verputzter Aussendämmung (Lambdawert 0,035 W/m·K) die gesetzlichen Mindestanforderungen mit einem berechneten U-Wert von 0,23 W/m2K eingehalten werden.

Zwar werden hier die gesetzlichen Vorschriften erfüllt, jedoch ist dieses Vorgehen alles andere als optimal: Die Möglichkeiten zur Verringerung der Wärmeverluste werden nicht gut genutzt, ganz abgesehen davon, dass die erforderlichen Dämmwerte für Förderungen durch das Gebäudeprogramm nicht erreicht werden. Im Ergebnis ist diese Lösung deutlich teurer als die Standardlösung.

Die Standardlösung

Diese Lösung beinhaltet die notwendigen Dämmmassnahmen, um mindestens einen U-Wert von 0,2 W/m2K zu erzielen, damit eine kantonale Förderung aus dem Gebäudeprogramm möglich ist.

Eine Fassade aus den frühen 80er-Jahren mit 4 cm Dämmung (zulässiger U-Wert 0,68 W/m2K) muss bei der Sanierung beispielsweise eine zusätzliche verputzte Aussendämmung mit 12 cm Dicke erhalten (Lambdawert 0,030 W/m·K – U-Wert 0,18 W/m2K), um mindestens den vorgeschriebenen U-Wert für Förderungen aus dem Gebäudeprogramm zu erreichen.

Diese Standardlösung bietet zahlreiche Vorteile: Die gesetzlichen Anforderungen werden eingehalten, die Möglichkeiten zur Erzielung von Wärmegewinnen werden gut ausgenutzt, die Dämmung bleibt grundsätzlich in einem guten Rentabilitätsbereich, und vor allem kommen die Arbeiten für grosszügige kantonale Förderungen infrage, die bis zu 30 % der Investitionskosten decken können (siehe unten).

Die Ideallösung

In jedem Fall lohnt es sich, über den Einbau zusätzlicher Dämmung nachzudenken.

Wenn die Fassaden eines Gebäudes komplett saniert werden, kosten 4 cm zusätzliche Dämmung bezogen auf das Gesamtvorhaben nicht viel mehr als die Variante gemäss der Standardlösung. Damit sind jedoch deutliche Energieeinsparungen möglich. Ersetzt man die 12 cm Dämmung aus dem obigen Beispiel durch 16 cm eines leistungsfähigeren Dämmstoffs, lässt sich ein U-Wert von 0,14 W/m2K erreichen. Die Entscheidung für eine bessere Dämmung kann zudem dazu beitragen, dass die Anforderungen von Energieeffizienzlabels wie Minergie-P oder GEAK A/A erfüllt werden. Dies berechtigt zu zusätzlichen Förderungen und steigert den Wert der Immobilie.

Für jeden Fassadentyp gibt es eine passende Lösung. In jedem Fall ist es sehr wichtig, sich vor der Durchführung von Dämmarbeiten von einer Fachperson beraten zu lassen (bauliche Details, Dichtigkeit, Kondensatrisiko usw.).

Bei vielen Fassadensanierungen wird eine verputzte Aussendämmung angebracht. Diese Lösung, die leider nicht für alle Fassadentypen geeignet ist, hat mehrere Vorteile: Wärmebrücken werden stark reduziert, wodurch die Energieeffizienz des Bauwerks steigt, und die Dämmung lässt sich leicht in der optimalen Dicke anbringen, ohne dass der Innenraum dadurch kleiner wird. Und nicht zuletzt gibt es weniger Probleme durch Dampfdiffusion und Kondensation.

Eine Fassadensanierung bietet mehrere Vorteile:

  • erhebliche Energieeinsparungen (Autonomie);
  • ein deutlich besserer Wärmekomfort (im Winter, aber ebenso ein besserer Wärmeschutz im Sommer);
  • geringere Investitionen für den Ersatz der Heizung (weniger Leistung erforderlich);
  • Möglichkeit von Steuerabzügen (siehe Artikel zu diesem Thema);
  • Wertzuwachs der Immobilie;
  • sie berechtigt zu erheblichen Subventionen (Kanton und eventuell von der Gemeinde);

Die Kosten fallen natürlich je nach Komplexität der Fassade und notwendiger Dämmdicke unterschiedlich aus. Zur Orientierung: Bei einer verputzten Aussendämmung ist mit etwa CHF 280.–/m2 zu rechnen. Bei einer Aussendämmung mit hinterlüfteter Verkleidung muss hingegen von mindestens CHF 380.–/m2 ausgegangen werden. Es wird nachdrücklich empfohlen, bei einem Fachbetrieb um ein konkretes Angebot inkl. Vor-Ort-Termin zu bitten. So wissen Sie, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Kantonale Förderungen aus dem Gebäudeprogramm werden über folgende Programme gewährt:

  • die Wärmedämmung von Bauelementen (M-01)
  • die Verbesserung der GEAK-Klasse (M-10).

Lesen Sie auch den Artikel «Förderbeiträge erhalten».

Zunächst ist eine Energieberatung durch eine Fachperson nötig, die auch eine detaillierte Bestandsaufnahme des Objekts einschliessen muss: Art, Qualität, Dicke und Zustand der Materialien, Qualität der Untergründe, Berechnung der bestehenden U-Werte, bauphysikalische Aspekte und Analyse möglicher Kondensatrisiken, Machbarkeitsanalyse zu den Sanierungsvarianten, Vorschlag von Varianten, finanzielle Auswirkungen usw.

Abhängig von den Varianten, die bei der Energieberatung vorgeschlagen werden, sollten gezielt Angebote eingeholt und Förderungen beantragt werden. Je nach Fall kann es notwendig sein, dass bei der Gemeinde ein Baugesuch eingereicht werden muss.

Mit den Arbeiten kann erst nach Erhalt des offiziellen Entscheids über die Fördergelder begonnen werden. Nach Fertigstellung der Arbeiten darf nicht vergessen werden, die Auszahlung der Fördermittel zu beantragen.

Siehe Artikel «Steuern optimieren».

Siehe Artikel «Wer kann mir helfen ?».