Präsentation

Aufgabe

Unterstützung einer langfristigen, sicheren Energieversorgung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und umweltrelevanten Interessen, durch die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere der Wasserkraft und die Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden und Anlagen.

Organigramm

Tätigkeitsgebiet

Energie

Die Hauptaufgaben im Energiebereich umfassen die:

  • Unterstützung und Überwachung des Vollzugs des Energierechts
  • Ausarbeitung und Begleitung der Strategie Effizienz und Energieversorgung und von Teilstrategien
  • Auskunftsstelle in Energiefragen für Gemeinden, kantonale Dienststellen und Dritte
  • Erarbeitung von Stellungnahmen zu Energiefragen zuhanden des Staatsrates 
  • Leitung der kantonalen Förderprogramme im Energiesektor
  • Leitung der Aktionsprogramme in den Schulen und Tunnels/Strassen, Teilnahme an den Sitzungen des strategischen Komitees "Infrastrukturen und medizinische Ausrüstungen"
  • Organisation von Weiterbildungsveranstaltungen für Bauherren und Fachleute
  • Koordination der Energiepolitik zwischen Bund und Kanton im Rahmen von Energie Schweiz
  • Erstellung der Energiestatistik

Wasserkraft

Die Hauptaufgaben im Bereich der Wasserkraft umfassen die:

  • Leitung der Verfahren, für die Genehmigung von Wasserrechtskonzessionen und der Turbinierungsbewilligungen durch den Staatsrat.
  • Leitung der Verfahren für die Baubewilligung betreffend Wasser-kraftwerke und Trinkwasser- bzw. Abwasserturbinierung durch das Departement, dem die Wasserkräfte unterstellt sind.
  • Jährliche Verwaltung / Fakturierung  der besonderen Wasserkraftsteuer und der vom Kanton erhobenen Wasserzinsen.
  • Gesetzgeberische Arbeiten.
  • Bewilligung für Spülungen und Entleerungen von Stauanlagen.
  • Koordination mit dem eidgenössischen Starkstrominspektorat (zuständige Behörde) im Rahmen der Verfahren, für die Baubewilligung, von Hochspannungsleitungen, Schaltanlagen und Transformatoren.

Im Weiteren fallen Tätigkeiten in folgenden Gebieten an:

  • Realisierung und Vollzug des kantonalen Gewässersanierungsplans gemäss Gewässerschutzgesetz Art. 80 ff.
  • Stellungnahmen zu eidgenössischen und kantonalen Vernehmlassungen im Energiebereich.
  • Kontrolle der Wasserkraftwerke durch die paritätische Experten-Kommission und Besuche der Talsperren im Rahmen der Kontroll-tätigkeit des Bundes.
  • Aktualisierung des Geographischen Informationssystems.
  • Mitarbeit in der Regierungskonferenz der Gebirgskantone. (RKGK)
  • Teilnahme an kantonalen und eidgenössischen Arbeitsgruppen des Hochwasserschutzes und der Wasserkraftnutzung.