Transport, Verteilung und Speicherung von Strom

Transport und Verteilung

Das Elektrizitätsnetz umfasst insgesamt sieben Ebenen: vier Spannungs- und drei Transformierungsebenen.​​​​​

  • Netzebene 1 : Übertragungsnetz (Höchstspannungsebene : Spannung 220/380 Kilovolt (kV)). Das Höchstspannungsnetz dient zum Elektrizitätsaustausch mit dem Ausland und verbindet die Produktions- und Verbrauchszentren. Es fällt unter die Verantwortlichkeit des Bundes. Swissgrid ist Eigentümer und Betreiber dieses Netzes.
  • Netzebenen 2, 4 und 6 : Transformatorenebenen. Diese Ebenen stellen die Transformierung zwischen den verschiedenen Spannungsebenen sicher.
  • Netzebene 3 : überregionale Verteilnetze (Hochspannungsebene: Spannung zwischen 36 und 150 kV). An diese Spannungsebene sind die regionalen Verteilnetze und die grossen Industriestandorte angeschlossen. Im Kanton Wallis wird der Betrieb des 65 kV-Stromnetzes von der Gesellschaft Valgrid SA sichergestellt.
  • Netzebene 5 : regionale Verteilnetze (Mittelspannungsebene: Spannung zwischen 1 und 36 kV) und Netzebene 7 : lokale Verteilnetze (Niederspannungsebene: Spannung unter 1 kV). Das im Wesentlichen bereits in der Erde verlegte regionale Netz der Verteilnetzbetreiber (VNB) versorgt kleine Unternehmen und Haushalte.

Netzgebiete

In Anwendung des Bundesgesetzes über die Stromversorgung (StromVG) sieht das kantonale Gesetz (kStromVG) vor, dass der Staatsrat die Netzgebiete bezeichnet und den VNB unter Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse sowie der vertraglichen Verhältnisse betreffend den Betrieb der Elektrizitätsnetze zuteilt. Mit Entscheiden vom 12. Oktober 2022 hat der Staatsrat daher die Netzgebiete der Spannungsebenen 5 und 7 im gesamten Gebiet des Kantons bezeichnet und den VNB zugeteilt.

Mit der Bezeichnung und der Zuteilung der Netzgebiete muss insbesondere die Stromversorgung in allen Teilen des Landes sichergestellt werden, so dass das Entstehen verwaister Gebiete verhindert wird. Die VNB verpflichtet, in ihrem Netzgebiet, alle Endverbraucher innerhalb der Bauzone und ganzjährig bewohnte Liegenschaften und Siedlungen ausserhalb der Bauzone sowie alle Elektrizitätserzeuger an das Elektrizitätsnetz anzuschliessen. Diese Bestimmung verpflichtet den VNB zur Energielieferung, aber räumt ihnen diesbezüglich keine Monopolstellung ein.

Die publizierten Karten dienen als öffentlicher Kataster der Netzgebiete im Sinne von Art. 7 Abs. 1 kStromVG.

Speicherung

Zur kurzfristigen Stromspeicherung verfügt das Wallis über die grosse Pumpspeicheranlage Nant de Drance, welche am 1. Juli 2022 in Betrieb genommen wurde.

Einige Unternehmen sind mit Batterien ausgestattet, um den Minimalbetrieb von sicherheitsrelevanten Ausrüstungen im Falle eines Netzausfalls zu gewährleisten. Batterien werden auch für einige, nicht an das Netz angeschlossene Infrastrukturen eingesetzt.

© Staat Wallis, François Perraudin