Förderbeiträge erhalten

Es stehen zahlreiche Fördermittel zur Verfügung, die in manchen Fällen mehr als 30 % des Investitionsbetrags decken.

INHALT

Der Kanton bietet mit dem Gebäudeprogramm 10 Massnahmen zur Unterstützung von Sanierungen an:

  • Gebäudehülle:
    • Wärmedämmung (M-01)
    • Verbesserung GEAK-Klasse (M-10)
  • Technische Anlagen:
    • M-02 Stückholzfeuerung, Pelletfeuerung mit Tagesbehälter
    • M-03 Automatische Holzheizungsanlage bis 70 kW
    • M-04 Automatische Holzheizungsanlage über 70 kW
    • M-05 Luft/Wasser-Wärmepumpe
    • M-06 Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpe
    • M-07 Anschluss an ein Wärmenetz
    • M-08 Thermische Solarkollektoranlage
    • M-18 Fernwärme

Die Bedingungen der einzelnen Förderprogramme finden Sie auf der Seite Finanzhilfe.

Tipp:

Wussten Sie, dass …? Auf der Website energiefranken.ch finden Sie Informationen zu den meisten verfügbaren Fördergeldern, einschliesslich jener von Drittinstitutionen (z. B. myclimate, klik, effiwatt usw.).

Um sich einen Überblick über den Ist-Zustand des Gebäudes und die notwendigen Arbeiten zu verschaffen, empfiehlt es sich, zunächst ein Energieaudit durchführen zu lassen. Im Anschluss daran wird entschieden, welche Arbeiten durchgeführt werden sollen, und diese Arbeiten werden entsprechend geplant. Allfällig notwendige Baubewilligungen und die entsprechenden Fördergelder werden beantragt. Die Anträge sind VOR Beginn der Arbeiten zu stellen.

Sobald die Bewilligungen vorliegen, kann mit den Arbeiten begonnen werden. Nach Abschluss der Arbeiten müssen Abschlusskontrollen und Konformitätskontrollen durchgeführt werden, mit denen die Garantiefristen beginnen. Ab diesem Zeitpunkt kann der Antrag oder die Anträge auf Ausbezahlung der Fördermittel eingereicht werden.

Für manche Massnahmen gelten besondere Voraussetzungen. Zum Beispiel:

  • Fördermittel für die Installation einer thermischen Solarkollektoranlage M-08 werden nur gewährt, wenn das Gebäude einen Gebäudeenergieausweis (GEAK) der Klasse «C» oder besser besitzt.
  • Ein GEAK Plus muss für Gebäude beigelegt werden, bei denen die Wärmedämmmassnahmen mehr als 142 m2 Gebäudehülle betreffen (CHF 10 000.– Förderbeitrag).
  • Lesen Sie die Richtlinien und Bedingungen der Förderprogramme aufmerksam durch.

 

Achten Sie auf die folgenden Bedingungen:

  • Überprüfen Sie für jedes Förderprogramm die Eintrittsbedingungen (Alter des Gebäudes, Mindestbeitragsgrenze usw.).
  • Der Förderantrag ist vor Beginn der Arbeiten zu stellen. Mit den Arbeiten sollte frühestens nach Erhalt des Entscheids zur Finanzhilfe begonnen werden.
  • Kontaktieren Sie Ihre Gemeinde, um zu erfahren, ob sie ebenfalls Förderbeiträge gewährt.

Der Entscheid zur Finanzhilfe ist grundsätzlich 24 Monate gültig, ausser in Spezialfällen.

Jeder Fall ist anders und erfordert individuelle Überlegungen. Ob eine Erneuerung in Etappen oder eine Gesamterneuerung besser ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, bei denen auch finanzielle Erwägungen zum Tragen kommen (Etappierung und Kosten der Arbeiten, verfügbare Eigenmittel, Hypothek usw.). Ihre Bank wird Sie natürlich bei diesen Überlegungen begleiten und dabei auch steuerliche Überlegungen (Steuerersparnis, Rentabilität usw.) einfließen lassen, insbesondere wenn es sich um umfangreiche Renovierungsarbeiten handelt

Die Wärmedämmung gegen unbeheizte Räume (Estrichboden, Kellerdecke usw.) und der Wechsel der Fenster werden nicht direkt durch das Programm «Wärmedämmung (M-01)» subventioniert. Es ist allerdings möglich, unter der Voraussetzung, dass auf die eine oder andere Weise gleichzeitig andere Arbeiten an Haustechnikanlagen durchgeführt werden (Wärmeerzeugung, Warmwasserbereitung, Installation einer Solarthermie- oder Photovoltaikanlage), die GEAK-Klassen des Gebäudes zu verbessern, wodurch Anspruch auf das Förderprogramm «Verbesserung GEAK‐Klasse (M-10)» besteht.

Ein Beispiel:

Der Eigentümer eines 180 m2 grossen, 1980 errichteten Einfamilienhauses beschliesst, die Fenster zu ersetzen und die Kellerdecke zu dämmen. Das Förderprogramm «Wärmedämmung (M-01)» sieht keine Finanzhilfe für diese Arbeiten vor, die sich auf insgesamt CHF 38 000.– belaufen.

Plant der Eigentümer zusätzlich zu den Wärmedämmmassnahmen den Einbau eines neuen Wärmepumpenboilers, der mehr als CHF 8000.– kostet (inklusive Abbau des alten Elektroboilers), kann er beide GEAK-Energieetiketten um mindestens zwei Klassen verbessern und so von einer Finanzhilfe des Förderprogramms «Verbesserung GEAK-Klasse (M-10)» profitieren. Durch die Verbesserung um zwei Klassen (Gebäudehülle von Klasse «G» auf «E» und Gesamtenergieeffizienz von Klasse «F» auf «D») kann ihm ein Förderbeitrag von CHF 18 000.– gewährt werden (höchstens 40 % der Investition für die Sanierungsarbeiten).

Das Vorhaben stellt eine Nettoinvestition von CHF 28 000.– (CHF 38 000.– + CHF 8000.– -CHF 18 000.– = CHF 28 000.–) dar. Das Beispiel zeigt gut, warum es wichtig ist, ein Energieaudit durchführen zu lassen, bevor über allfällige Arbeiten entschieden wird. Wir sprechen hier von einer Optimierung der Fördermittel.

Siehe Artikel «Wer kann mir helfen ?».

Tipp:

Wussten Sie, dass …? Im Falle eines Hypothekendarlehens kann Ihre Bank die (kantonalen und kommunalen) Fördergelder als Eigenmittel anerkennen.