Das Dach sanieren und dämmen

Sie wollen Ihr Dach dämmen, um Energie zu sparen und für mehr Komfort zu sorgen, aber Sie haben noch offene Fragen ? Dann sind Sie hier richtig ! Folgen Sie der Wegleitung.

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Sie haben noch kein Energieaudit durchführen lassen ? Lesen Sie zunächst diesen Artikel: «Ein Energieaudit durchführen lassen oder nicht ?».
Sie haben ein- Energieaudit in Anspruch genommen und Ihnen wurde empfohlen, das Dach zu dämmen ? Lesen Sie weiter ...

Siehe Artikel «Grundlagen der Wärmedämmung».

Die «Do it yourself»-Lösung

Bei dieser ersten Lösung machen Sie alles selbst: Sie kaufen 4 bis 8 cm dicke Dämmplatten, um sie dann selbst anzubringen. Von dieser Lösung ist dringend abzuraten, weil die gesetzlich vorgeschriebenen maximalen U-Werte in diesem Fall nicht eingehalten werden (siehe unten). Die Wärmeverluste gehen kaum zurück, Wärmebrücken bleiben möglicherweise erhalten und die Gefahr beträchtlicher Schäden durch Kondensatbildung steigt. Eine spätere Sanierung könnte sogar noch aufwendiger werden. Beachten Sie ausserdem, dass für Arbeiten dieser Art keine Förderung gewährt wird.

Die Lösung «Gesetzliche Mindestanforderungen»

Wenn ein Element der Gebäudehülle (Dach, Fassaden, Boden, Decke, Fenster, Aussentür usw.) erneuert wird, dann muss dessen Dämmung die im kantonalen Energiegesetz festgelegten Mindestanforderungen erfüllen (Energieanforderungen für Gebäude, siehe Energienachweise). 

Bei einem Aussendach zum Beispiel muss die erforderliche Dämmung einen U-Wert von höchstens 0,25 W/m2K erreichen. Beispielsweise können bei der Sanierung eines Dachs, das Anfang der 80er-Jahre mit 4 cm Aufsparrendämmung gebaut wurde (zulässiger U-Wert 0,55 W/m2K), durch Hinzufügen von 12 cm Zwischensparrendämmung (Lambdawert 0,035 W/m·K) die gesetzlichen Mindestanforderungen mit einem berechneten U-Wert von 0,24 W/m2K eingehalten werden.

Zwar werden hier die gesetzlichen Vorschriften erfüllt, jedoch ist dieses Vorgehen alles andere als optimal: Die Möglichkeiten zur Verringerung der Wärmeverluste werden nicht gut genutzt, ganz abgesehen davon, dass die erforderlichen Dämmwerte für Förderungen durch das Gebäudeprogramm nicht erreicht werden. Im Ergebnis ist diese Lösung deutlich teurer als die Standardlösung.

Die Standardlösung

Diese Lösung beinhaltet die notwendigen Dämmmassnahmen, um mindestens einen U-Wert von 0,2 W/m2K zu erreichen, damit eine kantonale Förderung aus dem Gebäudeprogramm möglich ist.

Bei einem Dach, das beispielsweise 1985 mit 6 cm Zwischensparrendämmung gebaut wurde (zulässiger U-Wert 0,4 W/m2K), wäre ein Wert von 0,2 W/m2K möglich, indem die vorhandene Dämmung etwa durch eine leistungsfähige Zusatzdämmung mit 14 cm Dicke (Lambdawert 0,030 W/m·K) ergänzt wird. Im Fall einer vollständigen Dachsanierung unter Einbeziehung der Dachkonstruktion (Dachziegel, Lattung usw.) kann der vorgeschriebene U-Wert von 0,2 W/m2K leicht erreicht werden, sodass entsprechende Förderungen erhalten werden können.

Diese Standardlösung bietet zahlreiche Vorteile: Die gesetzlichen Anforderungen werden eingehalten, die Möglichkeiten zur Erzielung von Wärmegewinnen werden gut ausgenutzt, die Dämmung bleibt grundsätzlich in einem guten Rentabilitätsbereich, und vor allem kommen die Arbeiten für grosszügige kantonale Förderungen infrage, die bis zu 30 % der Investitionskosten decken können (siehe unten).

Die Ideallösung

In jedem Fall lohnt es sich, über den Einbau zusätzlicher Dämmung nachzudenken.

Wenn das Dach komplett neu errichtet wird (zum Beispiel bei einer Aufstockung oder Komplettsanierung), kosten 4 cm zusätzliche Dämmung bezogen auf das Gesamtvorhaben nicht viel mehr als die Variante gemäss der Standardlösung. Damit sind jedoch deutliche Energieeinsparungen möglich. Ersetzt man die 14 cm Dämmung aus den obigen Beispielen durch 18 cm eines eventuell leistungsfähigeren Dämmstoffs, ausgeführt als Aufsparrendämmung, lässt sich ein U-Wert im Bereich von 0,15 W/m2K erreichen. Die Entscheidung für eine bessere Dämmung kann zudem dazu beitragen, dass die Anforderungen von Energieeffizienzlabels wie Minergie-P oder GEAK A/A erfüllt werden. Dies berechtigt zu zusätzlichen Fördergeldern und steigert den Wert der Immobilie.

Im Folgenden finden Sie eine nicht abschliessende Liste mit Beispielen für Dachdämmungen. In jedem Fall ist es sehr wichtig, sich vor der Durchführung von Dämmarbeiten von einer Fachperson beraten zu lassen (bauliche Details, Dichtigkeit, Kondensatrisiko usw.).

Schrägdächer

Bei Schrägdächern erfolgt die Innendämmung im Allgemeinen mit Mineralwolle zwischen den Sparren. In besonderen Fällen ist es auch möglich, die Dämmung (mineralische oder Zellulosedämmung) zwischen die Sparren einzublasen.

Bei einer Komplettsanierung unter Einbeziehung der Dachkonstruktion, zum Beispiel mit Einbau einer neuen Unterkonstruktion, werden verschiedene Arten von Dämmstoffen wie Glaswolle, Steinwolle, Polystyrol, Polyurethan (PUR) usw. verwendet. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu beachten, dass die Wärmeverluste über Wärmebrücken mit einer Aufsparrendämmung deutlich beschränkt werden können.

Unbeheizte Dachböden (Einzelmassnahme nicht förderberechtigt)

Zum Dämmen eines unbeheizten Dachbodens, der nicht zugänglich gemacht werden oder zugänglich bleiben soll, werden die Dämmmatten direkt auf dem sichtbaren Boden verlegt. Wenn der Dachboden zugänglich bleiben soll, besteht die häufigste Lösung in der Verwendung von EPS-Platten (expandiertes Polystyrol) oder Holzfaserplatten (oder Holzwolle-/Glaswolleplatten). Einige Hersteller bieten verlegefertige Sandwichplatten an (Frinorm SSP, Dietrich EB EPS, Flumroc Estra usw.).

Darüber hinaus gibt es auch Einblaslösungen (zum Beispiel Isofloc Surplancher).

Flachdächer

Da diese Dächer Massnahmen zur Regenwasserableitung erfordern, müssen sämtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Dachabdichtung fachgerecht umgesetzt werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Wahl des Dämmstoffs, die direkt von den spezifischen baulichen Gegebenheiten abhängt (Dachtyp, Bauweise, Befahrbarkeit usw.).

 

Eine Dachsanierung bietet mehrere Vorteile:

  • erhebliche Energieeinsparungen (und damit mehr Autonomie);
  • ein deutlich besserer Wärmekomfort (im Winter, aber ebenso ein besserer Wärmeschutz im Sommer);
  • geringere Investitionen für den Ersatz der Heizung (weniger Leistung erforderlich);
  • Möglichkeit von Steuerabzügen (siehe Artikel zu diesem Thema);
  • Wertzuwachs der Immobilie;
  • sie berechtigt zu erheblichen Subventionen (vom Kanton und eventuell von der Gemeinde);

Die Kosten können je nach Ausgangskonfiguration und gewählter Variante sehr unterschiedlich ausfallen. Dabei sind Abweichungen um bis zum Zehnfachen möglich. Im Folgenden einige Anhaltspunkte:

  • CHF 60.–/m² für die Bodendämmung eines nicht genutzten Dachbodens;
  • CHF 150.–/m² für die Bodendämmung eines genutzten Dachbodens;
  • CHF 210.–/m² für eine Zwischensparrendämmung oder bei einem Flachdach;
  • CHF 500.–/m² für die vollständige Neuerrichtung des Dachs (inkl. Dach-Unterkonstruktion).

Der Kanton Wallis bietet Fördergelder über das Gebäudeprogramm an, insbesondere für:

  • die Wärmedämmung von Bauelementen (M-01)
  • die Verbesserung der GEAK-Klasse (M-10).

Tipp:

Verbindet man die Installation einer Solaranlage (Solarthermie oder Photovoltaik) mit der Erneuerung der Dach- oder Fassadendämmung, fallen die Kosten für die Gerüstarbeiten nur einmal an.

Achtung:

  • Förderungen, insbesondere für die Gebäudedämmung, müssen VOR Beginn der Arbeiten beim Kanton beantragt werden,
  • Förderungen für die Installation einer Photovoltaikanlage müssen NACH Abschluss der Arbeiten bei Pronovo beantragt werden.

Lesen Sie auch den Artikel «Förderbeiträge erhalten».

Der erste Schritt besteht in der Analyse des Ist-Zustands: Dichtigkeit, Dacheindeckung, Dachstuhl, Schätzung der U-Werte usw. Dieser Schritt sollte unbedingt mit der Hilfe einer Fachperson durchgeführt werden.

Im nächsten Schritt werden mögliche Sanierungsvarianten untersucht: Dämmung unter oder über der vorhandenen Konstruktion, praktische Auswirkungen, Wahl des Dämmstoffs, Prüfung des Kondensatrisikos, Wahl der Dampfsperre, Oberfläche, finanzielle Auswirkungen, Fristen usw.

Nach der Auswahl der endgültigen Lösung kann es je nach Fall notwendig sein, ein Baugesuch einzureichen (zum Beispiel bei einer Aufstockung des Dachs oder beim Einbau neuer respektive der Veränderung vorhandener Fenster oder Türen). Für die Installation einer Solaranlage ist möglicherweise ein vereinfachtes Verfahren ausreichend. Zu diesem Zeitpunkt (vor den Bauarbeiten) müssen allfällige Fördergelder beim Kanton beantragt werden. Wenn die Genehmigungen erteilt und die beantragten Fördermittel gewährt wurden, können die Arbeiten beginnen. Nach ihrer Fertigstellung darf nicht vergessen werden, die Auszahlung der Förderung zu beantragen.

Siehe Artikel «Steuern optimieren».

Siehe Artikel «Wer kann mir helfen ?».

Bei allen Dämmarbeiten wird dringend empfohlen, sich von einer erfahrenen Fachperson beraten zu lassen !