Energie-Raumplanung

Zur Gewährleistung einer ausreichenden, diversifizierten, zuverlässigen, wirtschaftlichen und umweltschutzverträglichen Energieversorgung haben die Gemeinden zu bestimmen, wie sie die Entwicklungsperspektiven der Energieversorgung der verschiedenen Zonen ihres Gebietes planen (z. B. Fernwärmenetz, Ortsteile mit geringem Energieverbrauch usw.).

Die Energie-Raumplanungen solle im Minimum folgende drei Punkte umfassen :

1. Diagnose

Grafische und kartografische Erfassung der lokalen Energiesituation: Identifizierung der aktuellen Energieverbraucher pro Energieträger, die bestehenden und die geplanten Infrastrukturen (Gas, Fernwärme, usw.) und das Potential an erneuerbaren Energien und die verfügbare und lokal nutzbare Abwärme.

2. Szenarien

Auswertung des zukünftigen Energieverbrauchs.

Erarbeitung von Szenarien welche den zukünftigen Energieverbrauch in Zusammenhang mit den lokal verfügbaren und als nutzbar identifizierten Produktionskapazitäten stellt.

Vergleich der verschiedenen Szenarien, im Minimum auf der Ebene der Energieeffizienz und des Anteils an erneuerbaren Energien.

3. Empfehlungen

Auf Basis des Vergleichs der Szenarien, Empfehlungen und Massnahmenvorschläge die in raumplanerischen Instrumenten umgesetzt werden sollen.

Die Energieplanung sollte auf die Erreichung der kantonalen und eidgenössischen Energie- und Klimazielsetzungen ausgerichtet sein.