Rolle der beteiligten Dienststellen

 

Rolle der Dienststelle für Umwelt

Gemäss der geltenden Gesetzgebung ist die Dienststelle für Umwelt (DUW) in Zusammenarbeit mit der Dienststelle für für Landwirtschaft, der Dienststelle für Raumentwicklung, der Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft sowie den Gemeinden für die Aufsicht zuständig, die notwendig ist, um die Gesundheit des Bodens langfristig zu erhalten. Sie greift ein, wenn Unternehmen, Gemeinden oder Privatpersonen den Boden schädigen könnten, vor allem bei Erdarbeiten oder riskanter Bodennutzung.

Die DUW hat folgende Aufgaben

  • die Beobachtung, Überwachung und Bewertung des Bodens mit chemischen oder biologischen Belastungen oder Veränderungen sicherzustellen und somit chemische Belastungen des Bodens zu erfassen;
  • Vorankündigungen und Sondergenehmigungen für Projekte mit erheblichen Auswirkungen auf den Boden zu erteilen;
  • die wichtigsten Ergebnisse der Durchsetzung mitzuteilen.

Darüber hinaus arbeitet die DUW eng mit den anderen zuständigen Behörden zusammen, um physische Bodenbelastungen (Verdichtung, Erosion, Destrukturierung) zu verhindern und bei grossen Bodenbelastungen (Grossbaustellen, land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Skigebiete usw.).

 

Rolle der Dienststelle für Landwirtschaft

Die Erhaltung der landwirtschaftlichen Böden ist für den Kanton Wallis von besonderer strategischer Bedeutung, nicht nur für die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln, sondern auch im Zusammenhang mit dem Beitrag des Agrarsektors zur Walliser Wirtschaft. Neben diesen beiden zentralen Themen erfüllen die landwirtschaftlichen Böden im Wallis auch zahlreiche andere Ökosystemdienstleistungen, die für die Bevölkerung unverzichtbar sind, insbesondere durch ihren Beitrag zum Klimaplan (Kohlenstoffspeicherung) oder zur Qualität des Grundwassers (Filterung und Versickerung von Meteorwasser).

Der anthropogene Druck im Zusammenhang mit dem Bau von Gebäuden, Verkehrs- und Energieinfrastrukturen, der Sicherung oder der Nutzung von Bodenressourcen nimmt jedoch immer mehr zu, gerade in der Rhoneebene, wo sich die besten landwirtschaftlichen Böden befinden (zu denen auch die Fruchtfolgeflächen oder FFF gehören).

Die kantonale Aufgabe quantitative und qualitative Erhaltung der landwirtschaftlichen Böden ist für die kurz- und langfristige räumliche und wirtschaftliche Entwicklung des Kantons von entscheidender Bedeutung. Festzuhalten ist, dass die Erhaltung der Böden im Kanton ist auch rechtlich an die Bundesgesetzgebung gebunden. Weitere Details und Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website der DLW.

 

Rolle der Dienststelle für Raumentwicklung

Die Raumplanung strebt eine haushälterische Nutzung des Bodens an. Dies insbesondere, um genügend gutes Kulturland zu erhalten und damit zur Sicherung der Versorgungsgrundlage der Schweiz beizutragen.

Das Land mit der besten landwirtschaftlichen Eignung wird als Fruchtfolgeflächen (FFF) klassifiziert. Planungsinstrumente auf verschiedenen Ebenen tragen zum Erhalt der FFF bei:

  • Der Sachplan Fruchtfolgeflächen (SP FFF) : Er hat zum Ziel, mindestens 438'460 ha des besten landwirtschaftlichen Bodens in der Schweiz zu erhalten. Der Bundesrat hat für jeden Kanton ein Kontingent festgelegt, und die Kantone müssen sicherstellen, dass ihr Anteil an der gesamten minimalen Fruchtfolgefläche nachhaltig gesichert ist (Art. 30, Abs. 2 RPV).
  • Blatt A.2 "Fruchtfolgeflächen" des kantonalen Richtplans: Es legt die Grundsätze und die kantonalen und kommunalen Vorgehensweisen fest, die aufzeigen, wie der Kanton gutes Landwirtschaftsland langfristig erhalten will.

Im Rahmen des Mandats des KOBO-Wallis hat die Dienststelle für Raumentwicklung (DRE) daher die Aufgabe, angesichts der zahlreichen Aktivitäten, die unser Gebiet prägen, eine vernünftige und haushälterische Nutzung des Bodens sicherzustellen. Darüber hinaus ist sie, in enger Zusammenarbeit mit der Dienststelle für Landwirtschaft (DLW), für die Umsetzung des SP-FFF zuständig, mit dem Ziel, das kantonale FFF-Kontingent von 7350 ha langfristig zu sichern. Zu diesem Zweck führt die DRE das kantonale FFF-Inventar, wobei sie die Veränderungen verfolgt, welche die Flächen bezüglich Lage, Ausdehnung und Qualität erfahren können.

Darüber hinaus werden im Rahmen der Erarbeitung des Leitfadens zur Präsenz der Natur in bebauten Gebieten und des kantonalen Klimaplans derzeit Überlegungen angestellt, um den Boden in den Zonennutzungsplänen (ZNP) und den Bau- und Zonenreglementen (BZR) besser zu berücksichtigen. Auf Gemeindeebene hat der ZNP nämlich auch die Aufgabe, die FFF durch Zuweisung in geeignete Zonen, gemeinhin in die Landwirtschaftszone, dauerhaft zu sichern.