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Coronavirus - Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz: Bewährte Praktiken beibehalten!

Ab dem 17. Februar 2022 fällt ein Grossteil der mit COVID-19 verbundenen Massnahmen weg. Dies gilt insbesondere für die Maskentragepflicht am Arbeitsplatz und die Empfehlung zur Telearbeit. Die Pflicht, gefährdete Personen zu schützen, wurde am 30. März 2022 abgeschafft. Die im Arbeitsgesetz verankerte Pflicht des Arbeitgebers, seine Angestellten zu schützen, bleibt jedoch bestehen.

Der Arbeitgeber kann nun also frei entscheiden, ob er Massnahmen wie Homeoffice oder das Tragen einer Maske für bestimmte Risikosituationen verlängern möchte. Auch Arbeitnehmern, die aus Gründen des persönlichen Schutzes ebenfalls eine Maske tragen möchten, steht es frei, dies zu tun.

Am Arbeitsplatz muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass seine Angestellten die Hygiene- und Abstandsempfehlungen der Gesundheitsbehörden einhalten, indem er alle Rahmenbedingungen dafür umsetzt.

 

Mehr Information. 

 

 

Kontakt

Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse

027 606 74 01

spt-covid@admin.vs.ch


Selbstbewertung und Massnahmen am Arbeitsplatz

Link Hilfe, Tipps und Tricks für das Homeoffice in Pandemiezeiten

Weitere Infos

Link Corona Erwerbsersatzentschädigung - Quarantäne und besonders gefährdete Personen
Link Allgemeine Infos SECO - Arbeitnehmerschutz COVID-19

Rechtsgrundlage

COVID Verordnungen
  • Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19)
  • Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie

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