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Ein Gesuch um Eintragung in die ständige Liste hinsichtlich des Zugangs zum öffentlichen Beschaffungswesen hinterlegen

Ein Gesuch um Eintragung in die ständige Liste hinsichtlich des Zugangs zum öffentlichen Beschaffungswesen hinterlegen

Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen nur die Angebote von Anbietern berücksichtigt werden, welche die Bestimmungen betreffend den Arbeitnehmerschutz und die in Gesamtarbeitsverträgen oder Normalarbeitsverträgen festgesetzten Arbeitsbedingungen oder bei deren Fehlen die branchenüblichen Vorschriften einhalten.

Bei diesen Bestimmungen kann es sich um jene am Arbeitsausführungsort oder um jene am Geschäfts- oder Wohnsitz des Anbieters in der Schweiz handeln, da sie gesamtschweizerisch als gleichwertig zu betrachten sind.

Jeder Anbieter muss dem Angebot das Formular, welches von der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse erstellt wurde sowie die verlangten Bestätigungen hinzufügen, falls er nicht in der ständigen Liste eingetragen ist.

Die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse führt mehrere Listen von qualifizierten Unternehmen. Die in diesen Listen eingetragenen Unternehmen oder Büros verfügen über eine ausreichende Ausbildung und respektieren die gültigen sozialen und wirtschaftlichen Anforderungen. Falls Sie auf diesen Listen eingetragen werden möchten, haben Sie ein Gesuch mittels des Formulars, welches von der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA) zur Verfügung gestellt wird, einzureichen.

Kontakt

Antrag online einreichen

https://lp.apps.vs.ch/home


Dokument

pdf Beilage ständige Listen
pdf Gesuch um Eintragung in die ständige Liste
pdf Öffentliches Beschaffungswesen - Dem Angebot beizulegende Formulare A-B-C
pdf Öffentlisches Beschaffungswesen von A bis Z

Rechtsgrundlage

  • Kantonale Gesetzgebung betreffend öffentliches Beschaffungswesen

Links

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  • Ständige Listen hinsichtlich öffentliches Beschaffungswesen
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