Wildbrethygiene
Weitergabe oder Verkauf von erlegtem Wild / Fleischschau
Das neue Lebensmittelgesetz ist per 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt worden.
Jedes erlegte Stück Schalenwild das nicht in den Räumlichkeiten des Jägers verwertet wird, muss von einem Begleitschein, den der Jäger ausfüllt, begleitet sein. Das Wild muss mit einer Identifikationsmarke versehen werden. Der Begleitschein ist weiter unten (siehe Dokumente) sowie auf den Kontrollposten verfügbar. Die Marken sind auf den Kontrollposten und bei den Wildhütern kostenlos erhältlich. Bei den Gämsen genügt das Bracelet als Identifikationsmarke.
Ausführlichere Informationen finden Sie unter dem Link (Wildbrethygiene: Jagen in der Schweiz), wo sämtliche Neuerungen der Kapitel 7 und 10 des Jagdlehrmittels zum Download bereitstehen.