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Jagdgesetzgebung
Jagdgesetzgebung
Die eidgenössischen und kantonalen Jagdgesetzgebungen bezwecken:
- Erhalt der Artenvielfalt und der Lebensräume, Sicherstellung des Gleichgewichts zwischen den Wildtierpopulationen und eine angemessene Nutzung der Wildtiere durch die Jagd.
- Vorbeugen und Entschädigen von Wildtierschäden an Wäldern, Kulturen und Nutztieren.
- Information der Behörden, der Bevölkerung, der Jugend und der Partner über die wildlebenden Tiere.
- Mitarbeit bei der Realisierung von Forschungsprojekten über wildlebende Tiere, Wildkrankheiten und Lebensräume.
Die Gesetzgebungstexte sind verfügbar unter der Rubrik „Rechtsgrundlage“
Dokument
Weisung über die Regulationsjagd auf das Steinwild
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz und Verordnungen Kantonale Gesetzgebung- 922.1 KJSG
- 922.100 Ausführungsreglement zum Jagdgesetz (ReKJSG)
- 922.110 Beschluss über die Ausübung der Jagd im Wallis 2023-2024