Treffsicherheitsnachweis

Jagdpatentbestellung 2026-2027

Für die Bestellung des Jagdpatents 2026-2027 gilt: 

  • der in Art. 24 des Ausführungsreglements zum Jagdgesetz vorgesehene Treffsicherheitsnachweis ist für die Jagdpatentbestellung 2026-2027 erforderlich.

Sämtliche Jäger*Innen, welche das Jagdpatent 2026-2027 bestellen, sind verpflichtet einen Treffsicherheitsnachweis aus dem Jahr 2026 mit den ausgefüllten Unterlagen die Bestellung des Jagdpatentes 2026-2027 vorzuweisen.