Treffsicherheitsnachweis
Jagdpatentbestellung 2026-2027
Für die Bestellung des Jagdpatents 2026-2027 gilt:
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der in Art. 24 des Ausführungsreglements zum Jagdgesetz vorgesehene Treffsicherheitsnachweis ist für die Jagdpatentbestellung 2026-2027 erforderlich.
Sämtliche Jäger*Innen, welche das Jagdpatent 2026-2027 bestellen, sind verpflichtet einen Treffsicherheitsnachweis aus dem Jahr 2026 mit den ausgefüllten Unterlagen die Bestellung des Jagdpatentes 2026-2027 vorzuweisen.
