Regulierungsabschüsse von Wildtieren in EBG 2026
Gemäss Bundesgesetz über die Jagd (JSG), der Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ) und dem Ausführungsreglement zum Jagdgesetz (ReKJSG) werden zur Durchführung von Regulierungsabschüssen jagdbarer Arten in EBG Jagdberechtige beigezogen.
Die Einschreibung ist nur möglich für jagdberechtigte Personen, welche im Jahr 2026 ein Patent A, A+B oder G erwerben. Mit der Einschreibung erklärt sich die jagdberechtige Person bereit, sich während der Regulierungsperiode aktiv an der Regulierung zu beteiligen.
Wer sich für die Regulierungsabschüsse in EBG interessiert, kann sich bis am 31. August 2026 unter dem untenstehenden Link dafür einschreiben:
