Wie werde ich Walliser Jäger / Jägerin
Informationen zur Jagdausbildung
1. Zulassungsbedingungen
- Zugelassen sind alle Personen, welche bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres das 18. Altersjahr erfüllt haben.
- Es dürfen keine Verweigerungsgründe für die Erteilung eines Jagdpatentes im Sinne von Art.13 des KJSG vorliegen.
Die Einschreibung erfolgt mittels Formular an die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere bis zum 01. Oktober des laufenden Jahres. Die Einschreibung ist für den jeweiligen praktischen und theoretischen Block während maximal 2 Jahren gültig.
2. Grundsätze und Ausbildung
Um das Jagdpatent zu erhalten muss der Kandidat:
- eine praktische und theoretische Ausbildung absolvieren (15 Tage verteilt auf zwei Jahre)
- ein Schiessexamen mit Flinte und Büchse bestehen
- ein mündliches und schriftliches Examen bestehen (mind. 96 Punkte inkl. Schiesspunkte)
Im ersten Ausbildungsjahr (50 Stunden) umfasst die Ausbildung namentlich allgemeine Themen über Wildtiere, Umwelt, Gebrauch der Jagdhunde sowie die Waffenhandhabung und Schiessausbildung. Praktische Arbeiten gehören ebenfalls ins Programm des ersten Jahres. Das Schiessexamen mit Büchse und Flinte findet am Ende des praktischen Ausbildungsjahres statt ( Ende Oktober).
Das zweite Ausbildungsjahr ( mind. 7 Kurstage) umfasst eine Ausbildung namentlich über Jagdgesetzgebung, Ethik, Ökologie, Biodiversität, Kenntnisse der Wildtiere, die Jagdtechniken, Jagd- und Schweisshunde, Waffen und Munition, Wildkrankheiten sowie Wildschäden. Diese Ausbildung wird mit dem mündlichen und schriftlichen Examen abgeschlossen (Mitte-Mai).
3. Ausbildungsorte
Die theoretische Ausbildung findet mehrheitlich in der landwirtschaftlichen Schule von Visp statt. Einzelne Kurse können jedoch an anderen Orten im Oberwallis stattfinden. Für das Schiesswesen werden die geeigneten Schiessstände nach einem Turnus durch die DJFW festgelegt.
4. Gesetzliche Grundlagen
- 922.1 Artikel 53 Absatz2 des Jagdgesetzes (KJSG) vom 30. Januar 1991
- 922.100 Ausführungsreglement zum Jagdgesetz vom 15. Juni 2011
5. Erforderliche Dokumente
Das Gesuch umfasst das Einschreibeformular, zwei Passfotos, eine Kopie der Identitätskarte sowie einen Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate). Bei Minderjährigen Kandidaten ist eine Wohnsitzbescheinigung der Wohngemeinde erforderlich.
Kontakt
Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere
Rue Traversière 3
1950 Sion
027/606.70.00
scpf@admin.vs.ch