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Anpflanzung


Neuer Weinberg

​​​​Wer neue Reben anpflanzen will, muss vorgängig eine kantonale Bewilligung einfordern. Als Neupflanzung gilt das Anpflanzen von Reben auf einer Fläche, die länger als zehn Jahre nicht als Rebfläche bewirtschaftet wurde

 

Wahl der Rebsorte und des Unterlagenholzes

Die Wahl der Rebsorte und des Unterlagenholzes unterliegt sowohl regionalen Anpassungskriterien (Boden, Ausrichtung) wie auch önologischen und kommerziellen Kriterien. Konsultieren Sie vor einer Anpflanzung die Rebbausektoren, um die richtige Wahl zu treffen.

 

AOC Wallis berechtigte Rebsorten

Die im Wallis zur Erlangung der AOC Wallis berechtigten Rebsorten sind in der Liste beinhaltet.
 

Unterlagenhölzer

Alle partiellen oder vollständigen Neuanpflanzung sowie Erneuerung von Reben müssen obligatorisch mit Pflanzengut erfolgen, das auf einem Unterlageholz veredelt ist, welches gegen die Reblaus widerstandsfähig ist.

 

Pflanzung von robusten Rebsorten

Ab 2023 können Finanzhilfen an die Pflanzung von robusten Rebsorten nach der Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SR 913.1) gewährt werden. Das Ziel dieser Förderung ist der vermehrte Anbau von krankheitsresistenten Rebsorten, um dadurch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren.

 

Import von Reben aus dem Ausland

Jede Anpflanzung mit importiertem Pflanzengut muss der Dienststelle bis spätestens am 30. Juni nach der Pflanzung gemeldet werden. Anmeldungsformular für importiertes Pflanzenmaterial im Weinbau