Anpflanzung
Anpflanzung
Neuer Weinberg
Wer neue Reben anpflanzen will, muss vorgängig eine kantonale Bewilligung einfordern. Als Neupflanzung gilt das Anpflanzen von Reben auf einer Fläche, die länger als zehn Jahre nicht als Rebfläche bewirtschaftet wurde
Bewilligungsgesuch für die Neupflanzung von Reben
Wahl der Rebsorte und des Unterlagenholzes
Die Wahl der Rebsorte und des Unterlagenholzes unterliegt sowohl regionalen Anpassungskriterien (Boden, Ausrichtung) wie auch önologischen und kommerziellen Kriterien. Konsultieren Sie vor einer Anpflanzung die Rebbausektoren, um die richtige Wahl zu treffen.
AOC Wallis berechtigte Rebsorten
Die im Wallis zur Erlangung der AOC Wallis berechtigten Rebsorten sind in der nachfolgende Liste beinhaltet.
Liste der AOC Wallis an erkannten Rebsorten
Unterlagenhölzer
Alle partiellen oder vollständigen Neuanpflanzung sowie Erneuerung von Reben müssen obligatorisch mit Pflanzengut erfolgen, das auf einem Unterlageholz veredelt ist, welches gegen die Reblaus widerstandsfähig ist.
Liste der im Wallis erlaubten Unterlagenhölzern
Rebsorten und Unterlagen zu Versuchszwecken
Der Anbau von anderen Rebsorten und Unterlagen im Weingebiet, die oben nicht erwähnt sind, ist unter gewissen Bedingungen möglich. Ihr Anbau bedingt eine vorgängige Bewilligung der Dienststelle für Landwirtschaft, welche auf Grund eines Vertrages über Versuche ausgestellt wird.
Vertrag über den Versuch mit Rebsorten oder Unterlagen
Import von Reben aus dem Ausland
Jede Anpflanzung mit importiertem Pflanzengut muss der Dienststelle bis spätestens am 30. Juni nach der Pflanzung gemeldet werden.
Anmeldungsformular für importiertes Pflanzenmaterial im Weinbau
Dienststelle für Umweltschutz - Bewilligungsgesuch für Feuer im Freien
Gesuch um Bewilligung für Feuer im Freien