Feuerbrand
Feuerbrand ist eine besonders gefährliche Pflanzenkrankheit, die durch das Bakterium Erwinia amylovora verursacht wird. Sehr wahrscheinlich wurde Feuerbrand über infiziertes Pflanzenmaterial von Nordamerika nach Europa gebracht. Von dort aus hat sich der Erreger weiterverbreitet, sodass heute fast der gesamte europäische Kontinent vom Feuerbrand betroffen ist. Die Verschleppung geschieht via befallene Pflanzen und lokal durch den Menschen, Insekten, Vögel, Regen, usw.
Die Symptome des Feuerbrands sind ein Welken der Blumen, die zu welken beginnen und sich braun bis schwarz verfärben. Die Triebspitzen krümmen sich aufgrund des Wasserverlusts nach unten.
Die befallenen Pflanzen müssen entfernt werden.
In Obstanlagen, Baumschulen und Hochstamm-Obstgärten können grosse wirtschaftliche Schäden entstehen. Im Sommer 2019 gab es im Wallis Schäden von rund 0.9 Million Franken wegen Feuerbrand-Befall.
Bei Befallsverdacht ist es wichtig, den kantonalen Pflanzenschutzdienst unverzüglich zu kontaktieren (027 606 76 05) und auf keinen Fall die verdächtigen Pflanzen zu berühren.
In der Schweiz gilt einzig der Kanton Wallis noch als Schutzgebiet bezüglich dem Feuerbrand.
Wirtspflanzen wie z.B. Apfel-, Birnen- und Quittenbäume dürfen deshalb nur ins Wallis transportiert werden und innerhalb vom Kanton abgegeben werden, wenn sie von einem Schutzgebiet-Pflanzenpass für Feuerbrand begleitet werden. Dies gilt sowohl für gewerbliche Abnehmer als auch für Privatpersonen.
Schutzgebiet Pflanzenpass
- Oben rechts muss die englische Bezeichnung «Plant Passport - PZ» stehen. Fehlt das «PZ», ist es kein Schutzgebiet-Pflanzenpass.
- Darunter muss entweder «ERWIAM» oder «Erwinia amylovora» stehen.
- Links oben kann das Wappen der Schweiz oder die Flagge der EU stehen.
Bienen-Verstellverbot
Dauer
Das Verbot gilt vom 15. März bis am 30. Juni. Das Verbot kann bis zum 31. Juli verlängert werden, wenn die Wirtspflanzen der Gemeinden, aus welchen die Bienen stammen, noch in Blüte stehen.
Gebiet
Das Verstellen von Bienen in das Feuerbrandschutzgebiet Wallis ist im obgenannten Zeitraum verboten. Innerhalb des Wallis ist es in dieser Zeit verboten, Bienen aus Gemeinden mit Feuerbrand-Befall im Vorjahr in befallsfreie Gemeinden zu verstellen.
Befallssituation 2019
- Conthey
- Sion
- Grône
- Lens
- Sierre
- St-Léonard
Gültigkeit
Das Verstellverbot bezieht sich auf das Wandern, den Verkauf oder das Verschenken von Bienenvölkern und Schwärmen sowie das Auf- und Abführen von Begattungskästchen im Zusammenhang mit den Belegstationen.
Ausnahmen
- Bienen, die in Höhenlagen über 1200 m ü. M. verbracht werden
- Bienen, die vor dem Verstellen während mindestens zwei Tagen eingesperrt oder in Höhenlagen über 1200 m ü. M. verbracht werden und dort mindestens zwei Tage bleiben
Links
Untenstehend finden Sie Links auf
- den Feuerbrand
- die geregelte Nicht-Quarantäneorganismen
- das Bienenverstellverbot