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Ausnahmeregelungen

Wenn die geforderten Bedingungen für den ÖLN sowie für verschiedene andere Direktzahlungsarten aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllt sind, kann der Kanton auf die Kürzung oder Streichung der Beiträge verzichten.

Fälle höherer Gewalt sind :

  •     Der Tod des/der Bewirtschafters/Bewirtschafterin
  •     Die Enteignung eines wesentlichen Teils der Betriebsfläche
  •     Die unfallbedingte Zerstörung der Ställe des Betriebs
  •     Eine schwere Naturkatastrophe
  •     Tierseuchen, die den gesamten oder einen Teil des Viehbestands betreffen
  •     Schwere Schäden durch Krankheiten oder Schädlinge
  •     Aussergewöhnliche Wetterereignisse

Der Bewirtschafter muss dem Amt für Direktzahlungen die Fälle höherer Gewalt und die entsprechenden Nachweise innerhalb von 10 Tagen nach deren Feststellung schriftlich mitteilen.

Amt für Direktzahlungen