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Förderung der biologischen Vielfalt

Biodiversitätsförderflächen tragen zur Erhaltung der Artenvielfalt und der natürlichen Lebensräume bei. Darüber hinaus bereichern sie die Landschaft mit Strukturelementen wie Trockenmauern und Lesesteinhaufen, Tümpel und Teichen, Hecken, Hochstammobstbäumen oder anderen naturnahen Lebensräumen: artenreiche Wiesen, Waldweiden, Buntbrachen, etc.

Bewirtschafter können Biodiversitätsbeiträge erhalten, indem sie sich verpflichten, die ökologische Qualität der von ihnen bearbeiteten Flächen zu erhalten und zu verbessern.

Für die Biodiversitätsförderflächen gibt es zwei Arten von Beiträgen: einen für die Qualität (zwei Qualitätsstufen) dieser Objekte und den anderen für die Vernetzung dieser Flächen. Der Qualitätsbeitrag wird vollständig vom Bund finanziert. Was den Beitrag zur Vernetzung betrifft, so deckt der Bund maximal 90 % des Betrages, während der Rest der Mittel vom Kanton Wallis getragen wird.

Die Qualitätsstufe I ist für folgende Biodiversitätsförderflächen möglich :

  • Wiesen : extensive Wiese, wenig intensive Wiese, Streueflächen, Uferwiesen entlang von Fliessgewässern
  • Weide : extensive Weide, Waldweide
  • Ackerland : Bunt- und Rotationsbrachen, Saum auf Ackerflächen, Ackerschonstreifen, Blühstreifen für Bestäuber und andere nützliche Organismen
  • Gehölz : Hochstamm-Feldobstbäume, standortgerechte Einzelbäume und Alleen, Hecken, Feld- und Ufergehölze.
  • Mehrjährige Kulturen : Rebfläche mit natürlicher Artenvielfalt
  • Andere : Wassergraben, Tümpel und Teiche, Ruderalflächen, Steinhaufen und -wälle, Trockenmauern, Regionsspezifische Biodiversitätsförderflächen.

Die Qualitätsstufe II kann durch die Erfüllung strengerer Biodiversitätsanforderungen für die folgende Biodiversitätsförderflächen erreicht werden :

  • Wiesen : extensive Wiese, wenig intensive Wiese, Streueflächen
  • Weide : extensive Weide, Waldweide
  • Gehölz : Hochstamm-Feldobstbäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze
  • Mehrjährige Kulturen : Rebfläche mit natürlicher Artenvielfalt
  • Artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet

Zu Ihrer Information: Die Erstbeurteilung, sowie die wiederkehrenden Kontrollen der « Biodiversität Qualitätsstufe II » auf Ganzjahres- und Sömmerungsbetrieben sind gemäss Art. 9 des « Reglements zur Festlegung des Tarifs der kantonalen Leistungen in Sachen Landwirtschaft (RTLSL) » gebührenpflichtig.

Vernetzungsbeiträge können ausgerichtet werden, wenn die Flächen nach den Richtlinien eines vom Kanton genehmigten regionalen Vernetzungsprojektes bewirtschaftet werden. Das Wallis verfügt über 59 Vernetzungsprojekte, deren Perimeter deckt weitgehend die gesamte Landwirtschaftliche Nutzfläche ab. Da die verschiedenen Regionen ihre eigenen Merkmale haben, ist jedes Vernetzungsprojekt einzigartig und die Ziele / vorgeschlagenen Massnahmen werden an den regionalen Kontext angepasst (geografische Situation, Typ der Biodiversitätsförderflächen, Zielarten usw.).

Nach Abschluss und Validierung der Wirkungskontrolle, konnten 6 Vernetzungsprojekte bis 2026 verlängert werden. Es handelt sich um folgende Projekte:

  • Ardon - Vétroz
  • Crans-Montana - Venthône
  • Inneres Mattertal
  • Port-Valais – Saint Gingolph
  • Riederalp
  • Torgon – Miex

 

Die Verträge und Zusatzvereinbarungen, die Sie für diese Projekte unterzeichnet haben, bleiben daher in der aktuellen Form bis Ende 2026 gültig, OHNE dass ein neuer Vertrag unterzeichnet werden muss.

Als Bewirtschafter haben Sie folgende Möglichkeiten:

Fall 1: Sie wollen den Vertrag weiterführen wie bis anhin
In diesem Fall müssen Sie nichts unternehmen, der Vernetzungsvertrag läuft bis Ende 2025 weiter.

Fall 2: Sie wollen neue Parzellen für die Verlängerung anmelden
Sie melden die Parzelle bei der Online-Erfassung an. Im Sommer werden die neu angemeldeten Parzellen durch das beauftragte Büro geprüft.

Fall 3: Sie wollen einzelne Parzellen aus dem Vertrag nehmen
In diesem Fall löschen Sie die Parzelle in der Online-Erfassung und melden diese Parzelle mit dem entsprechenden Kulturcode wieder an. Bei der Löschung werden auch sämtliche Angaben einer allfälligen Qualitätsstufe 2 (Q2) gelöscht. Falls diese Parzelle weiterhin für die Q2 angemeldet sein sollen, müssen Sie nochmals die Parzelle für Q2 anmelden.

Fall 4: Sie wollen gänzlich aus dem Vernetzungsvertrag aussteigen
In diesem Fall müssen Sie ein Schreiben an die Vereinigung/Trägerschaft und an die Dienststelle für Landwirtschaft verfassen. Wir werden dann die Angaben zur Vernetzung für das betroffene Projekt aus den Betriebsdaten löschen.

Angemeldete Parzellen in der Vernetzung müssen bis Ende 2026, wie angemeldet, bewirtschaftet werden.

Zusätzliche Informationen:

Das Agridea-Merkblatt Biodiversitätsförderung auf dem Landwirtschaftsbetrieb hat zum Ziel, die Landwirte über die Förderung der Biodiversität zu informieren und ihnen bei der Anwendung der Direktzahlungsverordnung (DZV) zu helfen; es erläutert die Rahmenbedingungen sowie die Anforderungen an das Qualitätsniveau und die Vernetzung.​​​​

 

Anmeldung  für Biodiversitätsprogramme :

QII LN : Anmeldung über die Online-Erfassungsplattform für landwirtschaftliche Daten (epdir).

QII LN - Hochstammbäume : Anmeldung bis zum Ende der Onlineerfassung der landwirtschaftlichen Daten ausschliesslich mittels Mail an caroline.duc@admin.vs.ch

QII Sömmerungsgebiet : Ankündigung bis zum 31. Mai ausschliesslich mittels Mail an caroline.duc@admin.vs.ch

Vernetzung : Anmeldung über die Online-Erfassungsplattform für landwirtschaftliche Daten (epdir).

​​​​​​Verfahren zur Anmeldung von Parzellen für die Vernetzung