Anpflanzung
Neuer Weinberg
Wer neue Reben anpflanzen will, muss vorgängig eine kantonale Bewilligung einfordern. Als Neupflanzung gilt das Anpflanzen von Reben auf einer Fläche, die länger als zehn Jahre nicht als Rebfläche bewirtschaftet wurde
Wahl der Rebsorte und des Unterlagenholzes
Die Wahl der Rebsorte und des Unterlagenholzes unterliegt sowohl regionalen Anpassungskriterien (Boden, Ausrichtung) wie auch önologischen und kommerziellen Kriterien. Konsultieren Sie vor einer Anpflanzung die Rebbausektoren, um die richtige Wahl zu treffen.
AOC Wallis berechtigte Rebsorten
Die im Wallis zur Erlangung der AOC Wallis berechtigten Rebsorten sind in der Liste beinhaltet.
Unterlagenhölzer
Alle partiellen oder vollständigen Neuanpflanzung sowie Erneuerung von Reben müssen obligatorisch mit Pflanzengut erfolgen, das auf einem Unterlageholz veredelt ist, welches gegen die Reblaus widerstandsfähig ist.
Pflanzung von robusten Rebsorten
Ab 2023 können Finanzhilfen an die Pflanzung von robusten Rebsorten nach der Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SR 913.1) gewährt werden. Das Ziel dieser Förderung ist der vermehrte Anbau von krankheitsresistenten Rebsorten, um dadurch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren.
Import von Reben aus dem Ausland
Jede Anpflanzung mit importiertem Pflanzengut muss der Dienststelle bis spätestens am 30. Juni nach der Pflanzung gemeldet werden. Anmeldungsformular für importiertes Pflanzenmaterial im Weinbau
Pflanzung / Düngung
Guillaume Favre
Adresse Sektorenverantwortlicher@ E-Mail Adresse guillaume.favre@admin.vs.ch
Telefon 027 / 606 76 55