MEDIZINISCHE BETREUUNG DER ASYLBEWERBENDEN
Medizinische Betreuung
Bei ihrer Ankunft in unserem Land kommen die Asylbewerbenden erstmals in Kontakt mit unserem komplexen Gesundheitssystem. Hierbei wird der Informationsentwicklung, der Beratung, der Begleitung sowie dem Zuhören Vorrang eingeräumt, um Missverständnisse und unangemessene Erwartungen abzubauen, sowie eine Überbeanspruchung der medizinischen Angebote zu vermeiden.
Für Asylbewerbende werden Informationstage mit einer multimedialen Präsentation in mehreren Sprachen und einer systematischen Verteilung von Informationsbroschüren organisiert.
Für verschiedene Zielgruppen (Frauen, alleinstehende Männer, unbegleitete minderjährige Asylbewerbende) finden Präventionssitzungen zum Thema Zahnprophylaxe und gesunde Ernährung statt.
Im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) werden Asylbewerbende gegen die Folgen von Krankheit und Unfall versichert. Die Betroffenen werden aufgefordert, sich systematisch an einen Referenzhausarzt zu wenden.
Der Betrieb des Gesundheitsnetzes sieht folgendes vor:
- Überwachung der Impfungen durch das Zentralinstitut der Walliser Spitäler (ZIWS),
- medizinische Betreuung der minderjährigen Asylbewerbenden durch Kinderärzte,
- obligatorische Verweisung der Asylbewerbenden an Hausärzte, die gegebenenfalls über den Beizug eines Facharztes entscheiden,
- Zusammenarbeit mit dem Vertrauenszahnarzt für die Verwaltung aller Kostenvoranschläge der von den regionalen Zahnärzten empfohlenen Behandlungen,
- Überwachung der Arzt- und Zahnarzttermine,
- Information, Begleitung und Prävention,
- Zentrale Verwaltung der administrativen Tätigkeiten (Bei- und Austritte der Versicherten, Zahlung und Kassieren der Beiträge, Selbstbehalte und Kostenbeteiligungen, zentrale Rechnungsbearbeitung usw.),
- Verwaltung der Subventionen in Zusammenarbeit mit der kantonalen Subventionsstelle.